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Marian Wendt: Nutzen wir die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen als Chance zur Transparenz in der Datennutzung

Redebeitrag zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren für Familienleistungen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag. Wir verabschieden heute das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen. Ja, man kann kritisieren, dass das schon längst hätte geschehen müssen. Und ja, ich bin ehrlich: Das hatten wir uns schon für die letzte Wahlperiode vorgenommen. Aber es ist wichtig, dass man ein gutes Gesetz nun auch so zu Ende bringt, dass es ankommt. Das freut mich, und darauf können wir alle miteinander auch mal stolz und dankbar sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulrike Bahr [SPD])

Denn man muss nicht nur kritisieren; man muss am Ende des Tages ja auch machen. Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit diesem Gesetz gerade junge Familien entlasten und stärken und dass wir nach dem Starke-Familien-Gesetz hier nun einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, damit junge Familien sehen: Der Staat ist an deiner Seite. Der Staat unterstützt dich beim Kinderkriegen, bei der Kindererziehung, bei der Betreuung und nimmt dir diese administrativen Aufgaben so gut wie möglich ab. Vielen Dank dafür!

Ich will auch die Kritik, die hier erwähnt wurde, ansprechen. Denn wenn wir uns fragen: „Warum sind 525 Verwaltungsdienstleistungen immer noch nicht digitalisiert?“,

(Manuel Höferlin [FDP]: 575!)

dann müssen wir dazusagen: Das ist nicht deshalb so, weil wir von der Unionsfraktion es nicht wollen, sondern das betrifft strukturelle Fragen, Dinge, die in unserem Land problematisch funktionieren. Da ist natürlich der Verwaltungsföderalismus mit dem Bund, mit den Ländern, mit den Gemeinden. Da haben wir unterschiedliche Software. Da haben wir unterschiedliche Zuständigkeiten in den Ländern. Überlegen wir doch einfach mal, wer überall fürs Elterngeld zuständig ist, wer Kindergeld auszahlt, wie das auf den Jugendämtern funktioniert. Alleine an 435 Jugendämtern in Deutschland haben wir unterschiedlichste Systeme für den Unterhaltsvorschuss usw. usf.; ich könnte da zahlreiche Beispiele nennen.

Deswegen ist es richtig und gut, dass wir die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger einheitlich festlegen, dass wir ein funktionierendes System nehmen – E-Government funktioniert im Steuerverfahren besonders gut; das muss ich ganz klar sagen –, die Steuer-ID für die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger im Onlineverfahren, und dies auch zur Grundlage für weitere Verwaltungsdienstleistungen machen. Das ist ein richtiger und guter Schritt zu mehr E-Government in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen verstehe ich die Opposition nicht, die auf der einen Seite sagt: „Ja, wir fordern mehr E-Government; wir fordern mehr Vereinheitlichung, mehr standardisierte Verfahren“,

(Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

aber auf der anderen Seite sagt: „Nein, gemeinsame Register, das geht doch alles gar nicht; das ist Teufelszeug“, und dann kommt man hier auf das Urteil von 1983 zu sprechen. Damals gab es für die meisten Bürgerinnen und Bürger in diesem Land noch gar kein Internet. Deswegen sollte man da vorsichtig sein.

Ich appelliere an Sie: Arbeiten Sie hier mit uns zusammen. Lassen Sie uns Lösungen finden, wie wir die Bürgerinnen und Bürger in gemeinsamen Registern, in gemeinsamen Datenbanken der verschiedenen Behörden erfassen können, aber auch – und da bin ich bei Ihnen von der Grünenfraktion –, wie wir den Bürger stets und ständig über Verwaltungsdienstleistungen, über Abfragen informieren.

Wenn ich mir was bei Amazon bestelle,

(Zuruf der Abg. Leni Breymaier [SPD])

dann bekomme ich gefühlt jede Stunde eine E-Mail, wie der Status meiner Bestellung ist. Aber wenn ich einen Antrag habe, dann passiert da mitunter gar nichts. Oder wenn es von verschiedenen Behörden Abfragen meiner Steuerdaten, Personenstandsdaten oder Ähnliches gibt, dann will ich darüber auch informiert werden; das ist mein gutes Recht.

Aber lassen Sie uns dieses Thema nicht zum Anlass nehmen, um die ganze E-Government-Problematik grundsätzlich zu hinterfragen und die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen gar nicht voranzutreiben, sondern nutzen wir es als Chance zur Transparenz in der Datennutzung, indem den Bürgerinnen und Bürgern sichtbar gemacht wird, wie wir diese Daten nutzen, wir aber auch die dem Staat zur Verfügung stehenden Daten auf allen Ebenen miteinander verknüpfen. Das ist die Grundlage für ein funktionierendes E-Government in Deutschland: dass der Bürger wirklich nur die Zeit mit Verwaltung verbringt, die notwendig ist. Deswegen: Fangen wir damit heute an! Beschließen wir das Gesetz! Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)