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Lothar Riebsamen: Mehr Transparenz durch das MDK-Rformgesetz

Rede zum MDK-Reformgesetz

Mit dem MDK-Reformgesetz setzen wir nicht nur einfach einen weiteren Punkt unseres Koalitionsvertrages um. Nein, wir diskutieren ein Gesetz, das klar für mehr Transparenz und auch für mehr Gerechtigkeit in unserem Gesundheitswesen sorgen wird. Denn bislang hebt bereits der Name „MDK“ – Medizinischer Dienst der Krankenkassen – ziemlich deutlich hervor, dass dieser Dienst eng mit den Kassen verknüpft ist.

Dabei hat der MDK vielfältige Aufgaben. Neben der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen auf ihre Richtigkeit liegen seine Aufgaben klar im Pflegebereich. Er begutachtet und beurteilt im Zuge der sogenannten Pflegebegutachtung die Pflegebedürftigkeit der zu Pflegenden und legt letztlich einen entsprechenden Pflegegrad fest. Zudem überprüft er die Versorgungsqualität in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus unterstützt er Patienten bei möglichen Behandlungsfehlern. Und gerade hier setzt das MDK-Reformgesetz an, indem es für mehr Transparenz in all diesen Bereichen sorgt und die enge ausschließliche Verknüpfung mit den Kassen beendet.

Insbesondere aber bei der Prüfung der Krankenhausabrechnungen entsteht eine Vielzahl von Streitigkeiten, die schlicht auf unterschiedlichen Auffassungen wie beispielsweise bei der erforderlichen Behandlungsdauer oder bei regelkonformen Codierungen und Abrechnungen beruhen. Zudem ist auch der Umfang der Prüfungen zu hinterfragen. Aus diesen Gründen stärkt das MDK-Reformgesetz nun die neu zu schaffenden Medizinischen Dienste und macht diese klar unabhängiger von den Krankenkassen.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir durch das Gesetz an verschiedenen Punkten ansetzen:

Wir werden die organisatorischen Strukturen der MD verändern.

Die Krankenhausabrechnung wird weiterentwickelt.

Die Unabhängigkeit der MD wird gestärkt und ihre Aufgabenwahrnehmung wird vereinheitlicht: Die MD sind zukünftig eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Besetzung der Verwaltungsräte wird neu geregelt. In Zukunft sind auch Vertreter von Patientinnen und Patienten, von Pflegebedürftigen, von Verbraucherinnen und Verbrauchern, von Ärzten sowie von Pflegeberufen im Verwaltungsrat vertreten. Ein Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen – MD Bund – wird künftig die Richtlinien für die Aufgabenwahrnehmung der MD unter deren Beteiligung beschließen.

Zudem werden die Effizienz und die Effektivität der Krankenhausabrechnungsprüfung verbessert: Die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses hat in Zukunft unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der Prüfungen. Hierfür wird eine zulässige Prüfquote festgelegt. So führt eine niedrige Zahl an Beanstandungen zu einer niedrigeren Prüfquote und umgekehrt. Dies führt zu einer systematischen Reduktion von strittigen Codier- und Abrechnungsfragen, unter anderem auch durch eine Bündelung von Prüfungen. Allerdings wird die momentan geplante Festlegung auf eine Prüfquote von 10 Prozent aktuell geprüft.

Um die oben genannte Qualität der Abrechnungsprüfung zu verbessern, werden wir auch die Qualität und die Sicherheit in den Krankenhäusern weiter anheben. Dies wird unter anderem durch die Fortschreibung des Hygieneförderprogramms über das Jahr 2020 hinaus umgesetzt.

Darüber hinaus ist die sogenannte Aufrechnung von Rückforderungen der Kassen mit Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser in Zukunft grundsätzlich nicht zulässig.

Das MDK-Reformgesetz ist ein wichtiges Gesetz mit einer klaren Zielsetzung. Alle oben bereits genannten Punkte sind richtig, werden meiner Meinung nach allerdings noch um einige weitere Aspekte ergänzt werden müssen. Insbesondere fehlende pflegerische Versorgung von – insbesondere älteren und multimorbiden – Menschen nach stationären Behandlungen gilt es zu sichern. Ein – mir persönlich – sehr wichtiges Anliegen ist, in Anbetracht von knappem Pflegepersonal höhere Anreize für pflegeentlastende Maßnahmen durch organisatorische und technische Innovationen zu setzen. Auch eine adäquate Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen im Bereich der Pflegekräfte muss gegeben sein. Dies ist aktuell allerdings nicht der Fall, weshalb es einen angemessenen Ausgleich für die nun entstandene Finanzierungslücke geben muss.

Trotz der von mir gemachten Anmerkungen und Ergänzungs- bzw. Verbesserungsvorschläge ist das MDK-Gesetz eine gelungene Reaktion auf eine große Herausforderung der Gesundheitspolitik.