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Karin Maag: Wir wollen die Versicherten an der positiven Wirtschaftsentwicklung teilhaben lassen

Rede zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit der positiven Wirtschaftsentwicklung in Deutschland sind auch die Leistungsfähigkeit und die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert. An dieser positiven Wirtschaftsentwicklung müssen und wollen wir die Versicherten teilhaben lassen. Deshalb entlasten wir Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige mit kleinen Einkommen um insgesamt 8 Milliarden Euro jährlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ab Januar 2019 wird vor allem der Beitrag zur Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert, also zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den die Versicherten bisher alleine tragen. 6,9 Milliarden Euro jährlich mehr in den Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Rentner! Oder ganz konkret: Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3 000 Euro brutto zahlt 15 Euro im Monat weniger. Ein Rentner mit 1 000 Euro Rente zahlt künftig monatlich 5 Euro weniger für seine Krankenversicherung. Das haben wir nicht nur im Koalitionsvertrag so vereinbart, sondern wir erfüllen damit auch ein Anliegen der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, unserer CDA, des Arbeitnehmerflügels der CDU. Wir sind diesem Anliegen gerne gefolgt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit Blick auf die Arbeitgeber glaube ich, dass wir zumindest einen Anreiz dafür setzen, dass diese sich wieder mehr für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem verantwortlich fühlen und sich auch entsprechend einsetzen.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! Unsere Rede!)

Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse überfordern nicht nur Arbeitnehmer und Rentner, sondern auch diejenigen, die zwar hauptberuflich selbstständig, aber weit weg davon sind, Reichtümer zu verdienen. Ich denke dabei zum Beispiel an Tagespflegepersonen wie Tagesmütter und Tagesväter, die sich liebevoll und verlässlich um die ihnen anvertrauten Kinder kümmern und dabei noch nicht einmal eine Vergütung erhalten, die dem allgemeinen Mindestlohn entspricht. Ich denke aber auch zum Beispiel an junge Gründerinnen und Gründer sowie an diejenigen, die in Projekten engagiert sind. Für alle diese Menschen senken wir die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage – noch stärker als ursprünglich im Kabinettsentwurf vorgesehen – auf 1 015 Euro.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Noch zu viel!)

Selbstständige mit geringem Einkommen müssen künftig circa 170 Euro im Monat zahlen und damit weniger als die Hälfte ihrer bisherigen Beiträge. Damit werden wir die wirtschaftliche Situation vieler Selbstständiger deutlich verbessern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Daneben schaffen wir mit diesem Gesetz für unsere Zeitsoldaten einen Zugang zur GKV. Für unsere Bundeswehr entscheiden sich jährlich knapp 15 000 Zeitsoldaten, die während der Dienstzeit truppenärztlich versorgt werden, die sich aber nach ihrem Ausscheiden neu orientieren müssen. Für sie schaffen wir ab dem 1. Januar 2019 ein Beitrittsrecht betreffend die gesetzliche Krankenversicherung nach Ende der Dienstzeit. Darüber hinaus können Zeitsoldaten – auch das haben wir festgelegt –, die im März 2012 aus dem Dienst ausgeschieden sind und am 1. Januar nun das 55. Lebensjahr vollendet haben, der GKV beitreten. Ich hoffe, dass diese Maßnahme auch zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber beiträgt. Ich will noch eines an dieser Stelle sagen: Ich fand es bemerkenswert – ich war auch gerührt –, dass sich heute Morgen Oberstleutnant Buch persönlich für die Unterstützung bei uns bedankt hat. Ich gebe diesen Dank herzlich gerne an die Soldaten und speziell an die Zeitsoldaten zurück, die uns an anderer Stelle stets und ständig mit toller Arbeit unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wenn wir von der Entlastung der Versicherten reden, lohnt auch ein Blick auf die Kassenfinanzen. Die gesetzlichen Kassen haben in den letzten Jahren erhebliche Rücklagen aufgebaut. Unter dem Strich reden wir über ein Geldpolster in Höhe von rund 28 Milliarden Euro. Das Potenzial für Beitragssenkungen haben die Kassen – vor diesem Hintergrund vorsichtig ausgedrückt – nicht ausgeschöpft. Wir ziehen deshalb parallel zur Rentenversicherung eine neue gesetzliche Obergrenze und verpflichten Kassen, die die Obergrenze überschreiten, Rücklagen abzubauen und damit den Zusatzbeitrag zu senken. Die Versicherten und Beitragszahler dürfen sich darauf verlassen, dass mit ihren Beiträgen zweckentsprechend umgegangen wird. Die Juliustürme bei den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören so der Vergangenheit an. Aber auch da war uns Augenmaß wichtig. Wir von der Union haben uns dafür eingesetzt, dass dem Abbau zunächst eine Reform des Risikostrukturausgleichs vorausgeht. Mit diesem Junktim stellen wir sicher, dass sich die einzelnen Kassen, die jeweils Geld aus dem Gesundheitsfonds bekommen, das sie zur Versorgung ihrer Versicherten benötigen, nicht nur Versicherte mit guten Risiken aussuchen, sondern sich gleichermaßen um alle kümmern, also auch um die Versicherten mit schlechten Risiken.

Wir geben 8 Milliarden Euro jährlich an die Menschen zurück, die unsere Gesellschaft tragen und jeden Tag hart dafür arbeiten oder langjährig hart dafür gearbeitet haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)