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Jana Schimke: Die deutsche Einheit bedeutet eben auch eine Einheit im Recht

Redebeitrag zur Rentenüberleitung

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Sozialpolitiker haben sehr oft die Aufgabe, die Entscheidungen der Mütter und Väter der Wiedervereinigung zu debattieren und neu zu bewerten. Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung, die damals erbracht wurde, nämlich zwei so unterschiedliche Sozialsysteme, zwei so unterschiedliche Staaten zusammenzuführen und auf eine gemeinsame Grundlage zu bringen. Ich habe bis heute auch immer wieder großen Respekt, wenn ich sehe, wie viele Gedanken man sich tatsächlich gemacht hat, wie viel Abwägung letzten Endes stattgefunden hat. Das heißt nicht, dass man es immer jedem recht macht, aber dass man nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.

Und ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Ich kann gerade in sozialpolitischen Diskussionen, in aufgeheizten Debatten, immer beide Seiten verstehen. Man kann in dieser Frage durchaus auch den Altübersiedlern Verständnis entgegenbringen, die unter schwierigsten Bedingungen die DDR verlassen haben, geflohen sind, ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, die mit der DDR, ihrer einstigen Heimat, abgeschlossen haben und auch ein Vertrauen in das Fremdrentengesetz entwickelten und darauf vertrauten, nach diesem Gesetz verrentet zu werden. Ich kann aber auch die Kolleginnen und Kollegen der Wendezeit verstehen, die Entscheider der damaligen Zeit, die eine völlige Neubewertung der damaligen Lage vornehmen mussten und die vor allen Dingen zwei so unterschiedliche Systeme zusammenführen mussten.

Man muss an dieser Stelle aber eines sagen: Das Fremdrentengesetz hatte natürlich seine Berechtigung, auch für die Geflohenen zu damaliger Zeit, aber es hat natürlich mit dem Mauerfall, mit der Wiedervereinigung, mit der Herstellung eines einheitlichen Rentenrechts ein Stück weit seine Berechtigung verloren.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Niemand, der nach dem 18. Mai 1990 gekommen ist, will etwas haben! Nur die, die davor gekommen sind!)

Die Bundesrepublik hatte natürlich mit dem Mauerfall und mit der Wiedervereinigung einen Zugriff auf die gezahlten Beiträge, auf das ehemalige System der DDR, und das Fremdrentengesetz beruht ja genau auf dem Gedanken, dass man diesen Zugriff nicht hat. Insofern war es nach dem Mauerfall und nach der Wiedervereinigung eine komplett andere Situation, die auch eine neue Bewertung der Lage erforderlich machte.

Ich möchte, weil ja bis heute gefordert wird, nach Fremdrentengesetz verrentet zu werden, an dieser Stelle auch eines sagen: Wenn man dies tun würde und diese Menschen, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben und dort Arbeitsleistungen erbracht haben, rentenrechtlich anders bewerten würde als alle anderen, die in der DDR zur selben Zeit gearbeitet haben, dann würden wir hier in der Tat sozialpolitische Ungerechtigkeiten schaffen. Unser höchstes Ziel in der Sozialpolitik ist, immer für Ausgleich zu sorgen und immer gerechte Lösungen, auch wenn sie am Ende nicht jedem gefallen mögen, zu schaffen.

Vizepräsident in Claudia Roth:

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage von Herrn Birkwald?

 

Jana Schimke (CDU/CSU):

Im Moment nicht. Herzlichen Dank.

Insofern geht es in der heutigen Debatte auch darum, einmal mehr festzuhalten, dass die deutsche Einheit eben auch eine Einheit im Recht bedeutet und die Entscheidungen der damaligen Zeit auch heute noch gut und richtig sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)