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(Quelle: Pixabay)

Gute Betreuung in guten Kitas

Bund gibt dafür in den nächsten Jahren 5,5 Milliarden Euro aus

Eltern wollen, dass ihre Kinder gut betreut sind. Daher ist ein Herzensanliegen der Fraktion beim Thema Familie der Kita-Ausbau. Wer selbst kleine Kinder hat, weiß, dass Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen und Krippen eine Menge leisten. Dennoch bleibt oft zu wenig Zeit für die individuelle Betreuung der einzelnen Kinder. Das soll sich jetzt ändern. Dank der finanziellen Unterstützung durch den Bund können die Kommunen nun bei der Kinderbetreuung aufsatteln.

Nicht nur damit steht diese Legislaturperiode im Zeichen der Familien. Denn nach dem Baukindergeld und der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bringt die Koalition nun mit dem "Gute-Kita-Gesetz" ein weiteres wichtiges Projekt auf den Weg, um das Leben der Familien in Deutschland zu verbessern. Das machte auch Nadine Schön im Bundestag deutlich, der den Antrag in Erster Lesung debattierte. 

5,5 Milliarden für die Länder

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund in den nächsten vier Jahren 5,5 Milliarden Euro an die Bundesländer überweisen wird, um die Qualität der Kitas zu verbessern und die Familien bei den Kita-Beiträgen zu entlasten. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, will die Bundesregierung mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge abschließen, in denen konkret und nachprüfbar festgelegt wird, auf welche Weise und in welchem Zeitrahmen die Qualität der Kitas verbessert und die Eltern finanziell entlastet werden. „Jeder Euro Bundesgeld, der in die Länder fließt, muss bei den Kindern ankommen“, verlangte Schön in der Debatte. Es sei aber auch gut, dass jedes Bundesland das Geld dort investieren kann, „wo es am nötigsten ist“.

Qualität der Kitas verbessern

Der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, Maik Beermann betonte, dass es das vorrangige Ziel von CDU und CSU sei, die Qualität der Kitas zu verbessern und mehr Betreuungsplätze zu schaffen. „Das ist die Pflicht, die Beitragsfreiheit ist die Kür“, sagte Beermann und verwies darauf, dass die Beiträge dort, wo es sie noch gibt, sozial gestaffelt seien. 

Wichtig: Guter Fachkraft-Kind-Schlüssel

In dem Gesetz werden vier Bereiche genannt, die bei der Qualitätsverbesserung besondere Priorität haben: ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Angebote wie zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie Stärkung der Kita-Leitungen etwa durch Fort- und Weiterbildung. Das Geld kann ebenfalls dafür verwendet werden, Räume kindgerechter zu gestalten, für gesündere und ausgewogenere Ernährung, die Förderung von Bewegung oder auch Gesundheits- und Sprachbildung sowie die Verbesserung der Kindertagespflege.

„Großer Schritt in die richtige Richtung“

Von einem „großen Schritt in die richtige Richtung“ sprach auch Silke Launert, Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Debatte. Sie verwies auch darauf, dass der Bund seit 2009 bereits mehr als sechs Milliarden Euro für die Betriebskosten der Kitas an die Länder überwiesen hat. Hinzu kamen weitere rund 4,4 Milliarden für Investitionen und seit 2016 zwei Milliarden durch Wegfall des Betreuungsgelds, die nun ebenfalls für die Kinderbetreuung an die Länder gehen.
Für Marcus Weinberg, den familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist gute Kinderbetreuung „nicht nur ein wichtiger Pfeiler für Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern sorgt auch für mehr Chancengerechtigkeit“. Auch er fordert die Bundesländer auf, das Geld des Bundes jetzt „passgenau“ für die Bedürfnisse der Kinder und Familien einzusetzen und „die Qualität der Betreuung erheblich zu verbessern“. Das Gesetz soll noch vor der Weihnachtspause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.