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Frank Heinrich: Für die Berechnung einer Rente kommt es grundsätzlich nur auf die Versicherungszeiten an

Redebeitrag zur Rentenüberleitung

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hörte sich jetzt, Herr Kollege Birkwald, an wie ein Antrag von Ihnen. Dabei geht es heute – das wollte ich einfach an den Anfang stellen – um die Beratung der Antwort der Bundesregierung zu diesem Thema. Sie haben es dargestellt; ich möchte das noch mit meinen Worten machen.

Worum geht es heute? Vor 1992 regelte das FRG – Sie haben es angesprochen –, das Fremdrentengesetz, wie die in der DDR zurückgelegten Versicherungszeiten in der BRD rentenrechtlich zu berechnen seien. Den Versicherungszeiten wurden fiktive Verdienste zugeordnet, wie sie bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit, die die Betroffenen in der BRD gehabt hätten, tatsächlich erzielt worden wären. Man nannte das fachlich „Tabellenentgelte“.

Mit dem Renten-Überleitungsgesetz sind diese Regelungen im Fremdrentengesetz zum 1. Januar 1992 folgerichtig, wie wir finden, gestrichen worden; denn wir hätten sonst eine andere Ungerechtigkeit erzeugt, wissend, dass auch die jetzige als schmerzhaft empfunden wird. Ebenfalls mit Wirkung zu diesem Datum wurden mit diesem Gesetz neue Regelungen in das SGB VI eingeführt. Diese Regelungen gelten seitdem zur Bewertung im Beitrittsgebiet, also in den neuen Bundesländern. Seitdem wurden grundsätzlich nicht mehr die Tabellenentgelte wie bis zu dem genannten Datum zugrunde gelegt, sondern die tatsächlich in der DDR versicherten Verdienste, natürlich umgewertet mit einem Hochwertungsfaktor,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, warum? Versprochen, gebrochen!)

weil sie an das Verdienstniveau bzw. vergleichbare Verdienste in der BRD anzupassen waren.

„Ist das gerecht?“, kann man fragen und fragen Sie. Ist das rechtens? Dazu haben Sie immer wieder auch hier in diesem Parlament gehört: Die Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelungen und ihrer Anwendung auf die in der DDR zurückgelegten Versicherungszeiten – „zurückgelegt“ im Sinne von „angespart“ – von sogenannten DDR-Altübersiedlerinnen und -Altübersiedlern haben sämtliche Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht bestätigt.

Wo sind wir jetzt in dem Prozess? Wir sind jetzt bei der Auswertung; Sie haben die Antwort vom Bundesministerium bekommen. Wir haben Erkenntnisse erlangt; das geht ja auf Ihre Anfrage zurück. In dem von Ihnen gerade genannten Petitionsverfahren wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom Ausschuss um eine Prüfung gebeten. Der Ausschuss alleine repräsentiert trotz bestehender Einigkeit, wie Sie sie auch bei anderen Themen kennen, nicht automatisch das ganze Parlament. Da stellten sich Fragen wie: Sollten die Berechtigten möglicherweise wählen können, ob sie ihre Rente weiterhin auf Basis der Tabellenentgelte berechnet haben wollen oder auf Basis der tatsächlich versicherten DDR-Verdienste umgerechnet bekommen?

(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Wäre eine gute Idee!)

Da wäre eine Kluft entstanden.

Nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung von Rechtsgutachten – ich habe gerade schon Bezug genommen auf Rechtmäßigkeit – zur Verfassungsgemäßheit der vorgeschlagenen Neuregelung ist das Ministerium – da nicken wir; das verstehen wir; das vollziehen wir nach – zu dem Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Neuregelung verfassungswidrig wäre und Gerechtigkeitslücken – ich habe das am Anfang gesagt – tatsächlich nur an einer anderen Stelle entstünden, für andere Personengruppen. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss des Bundestages hat dann die Antwort des Ministeriums gelautet, dass eine solche Regelung nicht befürwortet werden kann – verständlich, da rechtsstaatlich begründet. Die Ansicht der Bundesregierung bezüglich dieser Neuregelung und ihre Antwort haben sich seitdem auch nicht geändert.

Deshalb möchte ich meine Redezeit am Schluss nutzen, die letzten Sätze der Antwort auf die Große Anfrage bzw. der „großen Beantwortung“, für die ich der Bundesregierung dankbar bin, mit Erlaubnis der Präsidentin zu zitieren:

Eine Diskriminierung von DDR-Flüchtlingen sowie Ausreiseantragstellerinnen und Ausreiseantragstellern liegt nicht vor. Ihre DDR-Versicherungszeiten werden grundsätzlich in gleicher Weise berücksichtigt wie vergleichbare DDR-Versicherungszeiten anderer Personen. Die politisch zu beantwortende Frage, ob jemand mit seinem Verhalten einen entscheidenden Anteil zur Herstellung der deutschen Einheit geliefert hat oder nicht, kann in Bezug auf die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle spielen. Für die Berechnung einer Rente kommt es grundsätzlich nur auf die Versicherungszeiten an, insbesondere auf die Höhe der versicherten Verdienste und die Dauer der Beitragszahlung.

Dieser Einordnung und Bewertung der Bundesregierung haben wir nichts hinzuzufügen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)