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Erwin Rüddel: es geht auch darum, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Genau das wollen wir: Wir wollen, dass Wahlfreiheit herrscht. Wir haben es ja mehrfach gehört: Es hat mehrere Entwürfe gegeben. Wir haben uns weiterentwickelt, und zwar hin zu dieser Wahlfreiheit. Ich habe das Gefühl, dass von den Oppositionsfraktionen immer noch Punkte aus dem ersten Entwurf, wo diese Wahlfreiheit eingeschränkt war, vorgetragen werden und dass damit bei den Menschen Ängste erzeugt werden. Ich denke, wir sollten uns emotional etwas zurückfahren, und wir sollten über die Dinge diskutieren, die jetzt tatsächlich im Gesetzentwurf stehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich begrüße diesen Gesetzentwurf nachdrücklich. Es geht darum, Intensivpflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Ich möchte drei Punkte besonders hervorheben, die mir sehr wichtig erscheinen.

Erstens: die Wahlfreiheit des Ortes der Versorgung. Niemand, der die stationäre Pflege nutzen möchte, soll künftig aus finanziellen Erwägungen hiervon abgehalten werden können. Damit die Versorgung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden Intensivpflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet. Die Krankenkassen können diese Kostenübernahme auch für den Fall anbieten, dass sich der Gesundheitszustand der versicherten Person bessert und außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig wäre.

Zweitens: die Versorgungsqualität verbessern. Die außerklinische Intensivpflege in Wohngruppen wird verschärften Kontrollen unterzogen. Das ist richtig; denn wir wollen mehr Qualität und die Sicherheit, dass diese Qualität auch gewährleistet ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Heike Baehrens [SPD])

Deshalb wird der G-BA einheitliche Vorgaben an die Qualität definieren, und künftig werden nur noch qualitätsgeprüfte Pflegedienste eine außerklinische Intensivpflege erbringen können.

Drittens: Verbesserung der Lebensqualität. Die Entwöhnung von Beatmung wird gefördert. Wenn eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ein entsprechender Versuch gestartet werden. Dies wird mit zusätzlichen Vergütungen honoriert und umgekehrt mit Abschlägen sanktioniert, wenn ein solcher Versuch unterbleibt; denn Patienten sollen nicht länger künstlich beatmet werden als unbedingt nötig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Heike Baehrens [SPD])

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetz einen großen Sprung nach vorne machen: für Wahlfreiheit und für Versorgungsqualität. Ich bitte darum, dass wir dieses Gesetz schnell und zügig diskutieren und zu einer Entscheidung bringen im Sinne der Betroffenen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)