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Dr. Thomas Gebhart: Wir wollen erreichen, dass die Versorgung und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden

Rede zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als 20 000 Menschen in unserem Land werden Tag für Tag außerhalb der Kliniken intensiv gepflegt. Die Zahl derer, die aus den Krankenhäusern entlassen werden und im Anschluss weiter intensiv gepflegt werden müssen, steigt. Sicherlich kennen viele von uns auch im persönlichen Umfeld Fälle von Menschen, die außerhalb der Klinik beatmet werden müssen. Um diese Menschen, Menschen, die einer Intensivpflege bedürfen, geht es in dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen und den wir jetzt debattieren.

Was wollen wir erreichen? Wir wollen erreichen, dass die Versorgung und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden, dass Fehlentwicklungen entgegengetreten wird. Wir wollen erreichen, dass Möglichkeiten zu Missbrauch – und zwar mit Blick auf diejenigen, die besonders schutzbedürftig sind – beseitigt werden.

(Beifall des Abg. Alexander Krauß [CDU/CSU])

Und wir wollen, dass die besonderen Bedarfe der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt werden. Wir wollen eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung, und zwar nach aktuellem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Standard, der jeweils zu gewährleisten ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir werden das erreichen, indem wir die bisherigen Regelungen in diesem Bereich in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführen. Und – auch das ist ein ganz wichtiger Punkt –: Die Eigenanteile in den vollstationären Pflegeeinrichtungen werden künftig erheblich reduziert werden. Dadurch entsteht für die Versicherten eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von den eigenen finanziellen Belastungen.

Bei all dem, meine Damen und Herren, ist ein Punkt ganz besonders wichtig. Ich will diesen Punkt ausdrücklich betonen, weil er nämlich auch in den bisherigen Debatten zu diesem Thema und im Vorfeld dieser heutigen Debatte eine wichtige Rolle gespielt hat – ich will es ausdrücklich sagen –: Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege können auch weiterhin bei Versicherten zu Hause erbracht werden, soweit an diesem Ort die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Damit ist es noch nicht getan. Es geht auch darum, die dauerhafte Beatmung, wo es geht, abzuwenden; dazu sind die Möglichkeiten auszuschöpfen. Krankenhäuser – so wollen wir es regeln – können im Rahmen des Entlassmanagements besondere ärztliche Anschlussbehandlungen auch in anderen Krankenhäusern veranlassen. Hierfür schaffen wir eine Finanzierungsgrundlage und Regelungen, wir sehen vor, dass Entwöhnungspotenziale erkannt werden, und wir wollen, dass diese Entwöhnungspotenziale da, wo sie vorhanden sind, auch tatsächlich genutzt werden.

Meine Damen und Herren, das ist der eine große Bereich. Der andere große Bereich, um den es in diesem Gesetzentwurf geht, ist die medizinische Rehabilitation; diese werden wir stärken. Wir werden Pflegebedürftigkeit, wo es geht, vermeiden helfen und Teilhabe stärken. Wir fördern den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Damit geben wir eben auch in diesem Bereich eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Wie stärken wir die Reha? Indem es zum Beispiel bei Anträgen auf geriatrische Reha künftig so sein wird, dass der Zugang und die Verfahren erleichtert und beschleunigt werden.

(Beifall des Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU])

Bei Anträgen auf andere Rehaleistungen können die Kassen von der ärztlichen Verordnung nur abweichen aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Und wir stärken die Reha auch mit Blick auf die Auswahl der jeweiligen Rehaeinrichtungen – aus Patientensicht ebenfalls ein entscheidender Punkt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es sind weitere Regelungen vorgesehen, auf die ich in der Kürze der Zeit gar nicht im Einzelnen eingehen kann. Aber kurzum können wir eines sagen: Es geht bei diesem Gesetzentwurf und bei diesem Gesetz um schutzbedürftige Menschen, ein Thema, das uns alle angeht. Deswegen wünsche ich uns und freue ich mich auf konstruktive Beratungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)