Skip to main content

Dr. Thomas Gebhart: Das Ziel - mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege

Redebeitrag zur Gesundheitsversorgung und Pflegeverbesserung

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die Versorgung der Versicherten in einer ganzen Reihe von Bereichen weiter verbessern. Ein Bereich, der nicht erst seit heute ganz oben auf der Tagesordnung steht, ist der Bereich der Pflege. Denn es ist völlig klar – wir wissen es alle –: Wir haben im Bereich der Pflege enorme Herausforderungen, und wir gehen diese Herausforderungen an. Auch die Maßnahmen, die wir bereits ergriffen haben, haben immer das Ziel: mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Heute gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel, nämlich: 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege werden vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert. Das heißt, wir schaffen 20 000 zusätzliche Stellen, die extra finanziert werden, ohne die Pflegebedürftigen finanziell zu belasten. Meine Damen und Herren, das ist ein weiterer wichtiger Schritt und ein erster Schritt hin in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für die stationären Pflegeeinrichtungen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, die Coronapandemie fordert uns alle in ganz verschiedener Hinsicht, und es ist auch klar: Die Coronasituation bedeutet für die gesetzliche Krankenversicherung eine enorme finanzielle Belastung, kaum vergleichbar mit Krisen der Vergangenheit. Wir erwarten auch für 2021, dass die Einnahmen zurückgehen. Gleichzeitig haben wir Mehrausgaben aufgrund von Corona.

Jetzt geht es darum, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und den Zusatzbeitrag weitestgehend stabil zu halten, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen:

Wir werden daher – erstens – 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Milliarden Euro vorsehen.

Zweitens. Aus den Finanzreserven der Kassen, die 0,4 Monatsausgaben überschreiten, werden wir einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen.

Drittens. Die Verpflichtung der Kassen zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven wird auf Kassen mit Finanzreserven von mehr als 0,8 Monatsausgaben ausgedehnt werden.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden wir die Versorgung in einem Bereich verbessern, der elementar ist, nämlich in der Geburtshilfe und der Hebammenversorgung. Warum ist das für uns ein Kernanliegen? Das ist für uns ein Kernanliegen, weil werdende Mütter unsere Unterstützung brauchen. Das ist für uns ein Kernanliegen, weil wir eine bessere Betreuung der Schwangeren während der Geburt haben wollen. Und das ist für uns ein Kernanliegen, weil wir die Arbeitsbedingungen der Hebammen in der Geburtshilfe nachhaltig verbessern wollen.

Was sehen wir konkret vor? Ein Förderprogramm für drei Jahre.

Erstens. Pro 500 Geburten im Jahr in einer Klinik erhalten diese Kliniken jeweils eine halbe zusätzliche Hebammenstelle extra finanziert. Das führt zu 600 zusätzlichen Vollzeitstellen für Hebammen; das ist eine ganze Menge.

Zweitens. Wir sehen vor, zusätzliches Assistenzpersonal zu finanzieren. Weshalb? Weil uns die Hebammen aus der Praxis heraus immer wieder berichten, dass sie hohe Arbeitsbelastungen haben, teilweise und stellenweise auch Überlastungssituationen. Dies hängt mit fachfremden Tätigkeiten zusammen. Deswegen finanzieren wir Assistenzpersonal. Das führt zu 700 zusätzlichen Stellen, die extra finanziert werden. Das entlastet die Hebammen. Das führt dazu, dass sich Hebammen stärker als bisher auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren können. Es unterstützt die Hebammen. Es unterstützt die werdenden Mütter. Das Programm kostet rund 200 Millionen Euro. Aber ich sage: Jeder Euro in diesen Bereich investiert ist sinnvoll investiert.

Ich freue mich auf die Beratungen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)