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Dr. Matthias Zimmer: Über die Höhe des Mindestlohns verhandelt die Mindestlohnkommission

Rede zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vor ziemlich genau sechs Jahren, als wir hier im Plenarsaal die Debatte über die Einführung des Mindestlohns hatten und die damalige Arbeits- und Sozialministerin, Andrea Nahles, diesen als einen Meilenstein in der sozialpolitischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland beschrieben hat.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Kai Whittaker [CDU/CSU] – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Ist er auch!)

Sie hatte recht. Er war ein Meilenstein aus zwei Gründen: erstens, weil nach langen Debatten ein Mindestlohn eingeführt worden ist, und zweitens, weil der Deutsche Bundestag die kluge Selbstbeschränkung ausgeübt hat, diesen Mindestlohn nicht selbst festzulegen, sondern eine Mindestlohnkommission einzusetzen, die über die Höhe des Mindestlohns verhandelt. Der Bundestag würde ihn dann umsetzen, aber nicht selbst die Entscheidung darüber fällen, wie hoch der Mindestlohn ist.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Falsch! Es gab einen Ausgangswert von 8,50 Euro!)

Ich fand das klug. Und das, finde ich, sollten wir weiterhin beibehalten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Einspruch, Euer Ehren!)

– Jetzt sagt der Kollege Birkwald völlig zu Recht, es gab einen Einstandswert – völlig richtig, den musste es geben. Aber wir haben danach die Dinge aus unserer Hand gegeben und haben gesagt: Das soll die Mindestlohnkommission regeln. – Das finde ich nach wir vor klug.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Der Einstandswert war zu wenig!)

Lieber Kollege Birkwald, wenn man einmal ganz ehrlich ist, wird man sehen: Wenn wir heute sofort einen Mindestlohn von 12 Euro beschließen würden, dann weiß ich doch, was morgen passiert. Sie fordern dann morgen einen Mindestlohn von 16 Euro. Das ist doch wie der Wettlauf zwischen Hase und Igel. Hier können wir nie gewinnen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 60 Prozent des Medians!)

Meine Damen und Herren, ich lasse mich auch gerne auf eine Diskussion darüber ein, ob der Mindestlohn zu niedrig ist oder ob er nicht zu niedrig ist. Der Mindestlohn ist zumindest kein sozialpolitisches Instrument – das war der Irrtum von Frau Ferschl –, sondern er ist eine ordnungspolitische Maßnahme zur Regulierung des Wettbewerbs. Und das, finde ich, sollte man sich immer einmal vor Augen halten. Er ist eben nicht der gerechte Lohn der katholischen Soziallehre, er ist auch nicht der gerechte Lohn, der bei Adam Smith im „Wohlstand der Nationen“ aufgetaucht ist, sondern er ist in der ordoliberalen Tradition ein Mindestlohn, der den Wettbewerb reguliert. Und das soll er aus meiner Sicht auch bleiben.

Nun ist in vielerlei Hinsicht – heute in der Ausschusssitzung war das wieder so – darüber debattiert worden: Ist der Mindestlohn im europäischen Vergleich zu niedrig? Ja, darüber kann man diskutieren. Wenn man den Median des Lohns annimmt, ist die Bundesrepublik ziemlich weit hinten im europäischen Vergleich. Nimmt man den Durchschnittslohn im europäischen Vergleich an, dann ist der Mindestlohn in Deutschland europäisches Mittelfeld. Nimmt man hingegen die Kaufkraft als Kriterium für den Mindestlohn, dann sind wir in Europa in der Spitzengruppe. Und dann kann aus meiner Sicht überhaupt keine Rede davon sein, Frau Ferschl, dass der Mindestlohn gewissermaßen Armut gebiert, wenn die Kaufkraft in der europäischen Spitzengruppe liegt. Ich finde, da sollten Sie Ihre Statistiken noch einmal ordentlich durchsehen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir machen mal ein Statistikseminar!)

Meine Damen und Herren, sind wir als Union dagegen, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt? Nein, wir sind nicht dagegen. Wenn die Mindestlohnkommission vorschlägt, den Mindestlohn auf 12 Euro hochzusetzen, dann ist doch völlig klar, dass nach dem Gesetz, wie wir es bislang beschlossen haben, dann auch der Mindestlohn von uns auf dieser Basis festgelegt werden wird. Da gibt es doch überhaupt kein Vertun.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege? Erlauben Sie – –

 

Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):

Nur, was wir nicht wollen, ist gewissermaßen der immerwährende Eingriff des Gesetzgebers in die Lohnfindung. Wir haben der Mindestlohnkommission eine Möglichkeit gegeben, über die nachholende Tarifentwicklung hinaus tätig zu werden und andere gesamtwirtschaftliche Überlegungen bei der Festlegung des Mindestlohnes einzubeziehen.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, erlauben Sie Zwischenfragen?

 

Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):

Ich mache das gerne, Herr Präsident, und ich habe nur darauf gewartet, dass Sie mich fragen.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Aha, das ist sehr schön. Ich habe es vorhin schon versucht. – Frau Kollegin Ferschl hat die erste Zwischenfrage.

 

Susanne Ferschl (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident, und danke, Herr Professor Zimmer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja gerade selber auf den im europäischen Vergleich sehr, sehr niedrigen Mindestlohn in Bezug auf den Median hingewiesen. Da liegen wir ja nicht nur im mittleren unteren Feld, sondern wirklich ganz deutlich unten. Sie haben auch gesagt, Sie haben nichts gegen einen Mindestlohn von 12 Euro, wenn ihn die Mindestlohnkommission beschließt. Das ist immer die Argumentation, die von Ihnen und von der Union kommt,

(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Weil sie richtig ist!)

die ich aber, ehrlich gesagt, ziemlich zynisch finde, weil der Mindestlohn von Beginn an eben zu niedrig war, viel zu wenig Kaufkraft entfaltet und viel zu wenige Menschen vor Armut schützt.

Es ist ja immer die große Aussage, man müsste die Tarifautonomie stützen. Im Übrigen – das sei auch einmal angemerkt –: Wir sind mit Sicherheit für die Tarifautonomie. Wir wollen Tarifverträge sogar stärker, weil wir für eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber die Mindestlohnkommission hat doch eine Krux, und die steht in der Geschäftsordnung; aus dieser will ich ganz kurz zitieren. In der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission steht, dass „die Anpassung des Mindestlohns … im Regelfall gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamts … in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren“ erfolgen soll und dass „von diesem Prinzip“ nur mit einer „2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder“ der Mindestlohnkommission abgewichen werden kann.

Das bedeutet letztendlich, dass wir immer wieder daran gebunden sind und diesen zu niedrigen Mindestlohn fortlaufend festschreiben. Wir wären bei den durchschnittlichen Erhöhungen im Jahr 2033 bei einem Mindestlohn von 12 Euro. Das ist aberwitzig. Also müsste man richtigerweise sagen, man nimmt den Mindestlohn einmal raus, erhöht ihn, um dann wieder die Kommission arbeiten zu lassen. Denn mit den Stimmen der Arbeitgeber wird mit Sicherheit kein einmalig größerer Sprung beschlossen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

 

Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU):

Frau Ferschl, Sie haben mit einem völlig recht: Diese Geschäftsordnung, die sich die Mindestlohnkommission gegeben hat, entspricht nicht den Intentionen, die wir als Gesetzgeber damals gehabt haben.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht aber auch im Gesetz! – Gegenruf des Abg. Kai Whittaker [CDU/CSU]: Nein, Frau Kollegin, so steht es nicht im Gesetz!)

Eines muss man auch in aller Deutlichkeit sagen – das haben wir dieser Mindestlohnkommission auch wiederholt gesagt –: Wir haben damals in dem Gesetz vorgesehen, dass die Mindestlohnkommission eben nicht nur eine nachholende Tarifentwicklung festschreibt. Denn dafür brauchen wir keine Mindestlohnkommission. Dafür brauchen sich nur zwei Leute zum Kaffee zu treffen und zu sagen: „Das sind die Werte, die wir jetzt annehmen“, um dann den Mindestlohn entsprechend zu erhöhen.

(Kai Whittaker [CDU/CSU]: So ist es!)

Nein, wir wollten, dass die Mindestlohnkommission sehr genau nachschaut: Ist es vielleicht sinnvoll, jetzt die Nachfrage zu stärken? Ist es vielleicht sinnvoll, aus anderen Gründen den Mindestlohn zu erhöhen? Ich brauche keine Mindestlohnkommission, Frau Ferschl, um lediglich eine nachholende Tarifentwicklung aufzuschreiben. Dafür reicht ein Notariatsgehilfe. Deswegen sind wir auch der Meinung: Es ist ein Fehler, was hier in der Geschäftsordnung festgehalten worden ist, und das muss geändert werden. Aber das bedeutet nicht, dass wir selbst den Mindestlohn neu festlegen, sondern nur, dass die Mindestlohnkommission so arbeitet, wie wir das gerne hätten. Dann wären auch vernünftige Mindestlohnabschlüsse möglich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es das Vorrecht der Opposition ist, höhere Mindestlöhne zu fordern, und dass es auch das Vorrecht der Opposition ist, dies auf gesetzlichem Wege zu tun. Aber ich glaube, dass es eben nur das Vorrecht der Opposition ist und verantwortliches Verhandeln in der Regierung bedeutet, dass wir uns an die Gesetze halten

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hoffe, Herr Scheuer weiß das auch mit den Gesetzen!)

und die Mindestlohnkommission arbeiten lassen mit dem Hinweis darauf, wie wir gerne die Arbeit hätten, nämlich auf gesetzlicher Grundlage. Ich denke, dass wir damit besser fahren, als in die Tarifverhandlungen der Mindestlohnkommission selbst einzugreifen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)