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Dietrich Monstadt: "Solche Tests unterliegen den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes"

Rede zu Kapazitäten für Schnelltests

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Letzter in dieser erneuten Gesundheitsdebatte darf ich noch einmal zusammenfassen: Am 27. Januar 2020, also gestern vor einem Jahr, wurde die erste Infektion mit dem Coronavirus in Deutschland festgestellt, in Bayern. Seitdem versuchen wir alle, mit dieser gewaltigen Herausforderung umzugehen.

Der Beginn der Impfkampagne lässt grundsätzlich und nachhaltig hoffen. Aber wir sind hier erst am Beginn des Weges. Die jüngsten Zahlen der an oder mit Sars-CoV-2 Verstorbenen zeigen eindrücklich, dass die Pandemie ihren Schrecken noch lange nicht verloren hat. Auch am Schluss dieser Debatte möchte ich nachdrücklich darauf hinweisen, wie wichtig es bis auf Weiteres bleibt, die AHA-Regeln einzuhalten, also Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – am besten eine FFP2-Maske –; ebenso wichtig ist eine Reduktion der Kontakte, so schwer uns dies auch fällt.

Meine Damen und Herren, eine ganz zentrale Rolle, um eine stabile Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu bekommen, haben nach wie vor Testungen und die damit zusammenhängende Teststrategie. Hier muss im Lichte neuer Rahmenbedingungen und Erkenntnisse immer wieder neu justiert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer wahrscheinlich hohen Dunkelziffer an bisher nicht erkannten Infektionen.

Als positives Beispiel möchte ich hier auf die Hansestadt Rostock hinweisen. Dort wird schon seit Beginn der Pandemie über die RKI-Empfehlungen hinaus getestet, mit dem Ergebnis, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert schon längere Zeit unter 50 liegt – aktueller Stand: sogar nur bei 34,9.

Meine Damen und Herren, ich begrüße, dass wir heute den Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Ausbau der Sars-CoV-2-Schnelltests diskutieren. Ich möchte mich hierauf beschränken; zum Antrag der AfD hat, wie ich finde, der Kollege Hennrich alles Erforderliche gesagt.

Dieser Antrag geht in die richtige Richtung. Im Wesentlichen sprechen Sie darin an, dass Schnelltests da wichtig und sinnvoll sind, wo keine PCR-Testungen erfolgen können, zum Beispiel für Pflegepersonal und Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen, auch für Lehrkräfte und für Bürgerinnen und Bürger, welche in Regionen mit einer hohen Prävalenz leben. Aber, meine Damen und Herren Antragsteller, Sie kommen mit Ihrem Antrag zu spät. Der Bundesminister für Gesundheit, dem ich an dieser Stelle herzlich dafür danken möchte – ich bitte, ihm das zu übermitteln –, geht bereits mit dem jüngst vorgelegten Referentenentwurf einer „Dritten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – an der Länge des Namens macht sich die Bedeutung fest – den, wie ich finde, entscheidenden weiteren Schritt, der nun auch von Ihnen gefordert wird. Die Verordnung erlaubt künftig die Abgabe von Schnelltests an alle Einrichtungen, in denen viele Menschen in engen Räumen zusammenkommen. Auch Einrichtungen der kritischen Infrastruktur werden berücksichtigt. Und der Verkauf an Laien wird möglich.

Noch gibt es entsprechende Tests am Markt nicht. Solche Tests müssen vom Hersteller mit einer entsprechenden CE-Zertifizierung zur Eigenanwendung zertifiziert werden. Rudolf Henke hat sehr umfassend am Beginn der Debatte darauf hingewiesen.

Als Berichterstatter meiner Fraktion für Medizinprodukte ist es mir trotzdem noch mal wichtig, auch an dieser Stelle zu betonen, dass solche Tests den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes unterliegen. Dies muss den benannten Stellen gegenüber nachgewiesen werden. Es muss auch sichergestellt sein, dass die Gebrauchsinformationen Anwenderinnen und Anwender über das erhaltene Ergebnis detailliert aufklären. Welche Bedeutung das Ergebnis hat, muss eindeutig klar werden.

Die Verordnung, meine Damen und Herren, gibt den Herstellern jetzt aber das richtige Signal, um entsprechende Tests anzubieten und dort Kapazitäten zu schaffen. Antigenschnelltests bieten die Möglichkeit, vermehrt zu testen und Infektionen schneller zu erkennen. Infektionsketten können so früher unterbrochen werden. Ja, vielleicht können erweiterte Testungen und neue, umfassende Teststrategien zukünftig helfen, weitere Lockerungen zu ermöglichen. Testungen in Unternehmen, im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Fitnessstudio oder in ähnlichen Einrichtungen ermöglichen zukünftig hier, wie ich finde, weitere Möglichkeiten. Selbstverständlich ist klar, dass die PCR-Tests aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin wichtig bleiben. Deshalb muss ein positives Antigenschnelltestergebnis immer mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Tatsache, dass der Verordnungsentwurf vorliegt, müssen wir leider Ihren Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)