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Dietrich Monstadt: "Im Krankenhaus wird ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren eingeführt"

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Bundesminister Spahn! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Wir möchten mit diesem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eine höhere Qualität und Transparenz, bessere Leistungen und eine stärkere Vernetzung in der Versorgung Versicherter erreichen. Mein Dank geht an den Gesundheitsminister Jens Spahn und sein Haus, dass trotz epidemischer Lage auch andere wichtige Dinge weiterentwickelt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Weinberg, erlauben Sie folgende Bemerkung: Dass Sie unseren geschätzten Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus mit dem Namen eines, wenn auch bekannten, Fernseharztes ansprechen, ist hoffentlich kein Qualitätsindex Ihrer Gesundheitspolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Punkte aus dem Gesetzentwurf hervorheben:

Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass die Vorgaben für die Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geschärft werden; der Minister ist hierauf schon genauer eingegangen.

Als Berichterstatter für Diabetes und Adipositas liegt mir die Vernetzung der Versorgung gerade in diesem Bereich besonders am Herzen. Die Einführung eines strukturierten Behandlungsprogramms, DMP, zur besseren Behandlung von Menschen mit Adipositas ist vor diesem Hintergrund ein erster wichtiger Schritt.

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie wichtig und überfällig ein solches Programm ist, darf ich an dieser Stelle – die Frau Kollegin Dittmar hat auch schon darauf hingewiesen – auf die, wie ich finde, absolut dramatischen Zahlen in diesem Bereich hinweisen: 15,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig, fast 6 Prozent adipös, 67 Prozent der Männer sind übergewichtig, 23 Prozent adipös, 53 Prozent der Frauen sind übergewichtig, 24 Prozent adipös – mit einer leider steigenden Tendenz in allen Kohorten, was für die Kinder, wie ich finde, besonders dramatisch ist.

Häufig stehen Menschen, die unter Adipositas leiden, einer medizinischen Unterversorgung gegenüber. Die Krankheit wird zu spät festgestellt und dann nur schleppend behandelt. Die Selbstverwaltung unterstützt eine leitliniengerechte Behandlung nicht immer uneingeschränkt.

Mit dem neuen DMP sorgen wir dafür, dass Haus- und Fachärzte sowie Kliniken besser vernetzt werden. So erhalten die Patientinnen und Patienten die besten medizinischen Angebote aus der ambulanten und stationären Versorgung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dauerhaft ermöglichen wir durch das neue Programm, dass individuelle und bedarfsgerechte Therapien für alle zugänglich werden. Außerdem wird durch das DMP der Anreiz geschaffen, entsprechende Therapien weiterzuentwickeln.

Meine Damen und Herren, am 3. Juli 2020 haben wir in diesem Hohen Haus die Nationale Diabetes-Strategie beschlossen. Die darin enthaltene Forderung nach der Sicherstellung einer individuellen, multimodalen und interdisziplinären Versorgung von Menschen mit Adipositas wird nun im DMP aufgegriffen. Das darf allerdings nicht der letzte Schritt sein.

Ebenso hervorzuheben ist, dass mit diesem Gesetz die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken weiter gefördert werden soll. Krankenkassen sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zahlen und sich gemeinsam mit kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge an dem Aufbau und der Förderung von bedarfsgerechten regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen. Das sichert und stärkt diese regionalen Netzwerke.

Genauso wichtig ist, dass in § 65e SGB V die ambulanten Krebsberatungsstellen zukünftig mit einer deutlich höheren Summe durch die Krankenversicherung gefördert werden. So wird das jährliche Fördervolumen um 42 Millionen Euro erhöht. Die Summe der pauschalen Förderung, die weiterhin für jeweils drei Jahre bewilligt wird, führt zu einer verbesserten Planungssicherheit. Sie führt letztlich durch die erleichterte Gewinnung qualifizierten Personals zu einem dauerhaften und zuverlässigen Betrieb in diesen Beratungsstellen.

Meine Damen und Herren, mit der gesetzlichen Regelung wird auch die Arbeit in den überlasteten Notfallambulanzen weiter optimiert. Es wird ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt. Die Anwendung dieses Verfahrens gilt künftig als Voraussetzung für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen.

Außerdem ist mir wichtig, heute darauf hinzuweisen, dass wir mit der Regelung in § 120 SGB V den Zugang zur Terminvermittlung durch die Terminservicestellen nach Vorstellung in der Notfallambulanz erleichtern. Eine Überweisung ist hier nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung nicht mehr erforderlich.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz packt die Koalition viele wichtige Dinge an. Die Versorgung der Patienten wird weiter verbessert, die gesundheitliche Versorgung wird im eigentlichen Wortsinn weiterentwickelt. Ich werbe daher um Zustimmung und freue mich auf die kommende Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])