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Antje Lezius: Die Grundrente ist eine Fortentwicklung der Rente nach Mindestentgeltpunkten

Redebeitrag zur Grundrente

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider kann ich jetzt kein BAP-Zitat vortragen.

Nach langen Verhandlungen beschließen wir heute eine deutliche Aufwertung niedriger Renten. Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, aber nur unterdurchschnittliche Verdienste erzielt hat, profitiert ab dem 1. Januar 2021 von höheren Leistungen im Ruhestand. Das ist ein wichtiger Durchbruch, und ich kann Ralf Kapschack zustimmen: Ein guter Tag!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ein guter Tag für bis zu 1,3 Millionen Anspruchsberechtigte, darunter viele Frauen und Menschen in Ostdeutschland.

Diese Grundrente ist eben keine Fürsorgeleistung, sondern eine Fortentwicklung der Rente nach Mindestentgeltpunkten. Durch die neu festgelegten Voraussetzungen werden geringe Verdienste ab 33 Jahren Grundrentenzeiten künftig stärker aufgewertet. Ab 35 Jahren erfolgt die volle Anhebung. Sie kann im Einzelfall eine Verdoppelung der tatsächlichen Beitragszahlen bedeuten. Diese Aufwertung erfolgt jedoch nicht bedingungslos, sondern, wie von CDU und CSU gefordert, wenn das Gesamteinkommen niedrig ist. Dabei wird auch das Einkommen des Partners berücksichtigt. Das ist richtig und gerecht.

Was ist außerdem Inhalt des Gesetzes? Die neugeschaffenen Freibeträge. Zukünftig profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten zurückgelegt haben, von einem Freibetrag in der Grundsicherung und einem Freibetrag beim Wohngeld, auch dann, wenn sie neben der Grundrente noch auf Wohngeld und Grundsicherung angewiesen sind. Je nach Rentenhöhe kann dieser Freibetrag bis zu 216 Euro monatlich ausmachen.

Darüber hinaus stärken wir die betriebliche Altersversorgung, eine wichtige Säule unseres Rentensystems. Auch Geringverdiener können und sollen hiervon profitieren. Durch das Grundrentengesetz wird der maximale Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Bruttolohn von bis zu 2 200 Euro verdoppelt. Das ist eine gute Nachricht für bis zu 2,1 Millionen Menschen.

Für die Verwaltung – das ist schon angesprochen worden – ist die Umsetzung der Grundrente mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die Grundrente gilt schließlich nicht nur für Neurentner; auch 26 Millionen Bestandsfälle müssen geprüft werden – eine große Kraftanstrengung für die Rentenversicherung. Aber, wer einem bestehenden und zugegebenermaßen sehr komplexen System eine passgenaue und gerechte Lösung hinzufügen will, der muss gerade zu Beginn einige Mühen in Kauf nehmen. Da hilft auch kein großes Klagen. Und diesen Arbeitsaufwand nehmen wir auch deswegen gerne in Kauf, damit die Rente zielgenau ist und den Antragsberechtigten möglichst kein Aufwand entsteht.

Die Neuberechnung der Rente – das wurde schon mehrmals erwähnt – erfolgt nämlich ohne Antragstellung. Der Anspruch auf Grundrente soll ab dem nächsten Jahr bestehen. Da bis dahin nicht Millionen von Renten geprüft werden können, wird die Rentenversicherung mit den ältesten Jahrgängen beginnen. Den Grundrentenberechtigten entsteht hierdurch insofern kein Nachteil, weil sie die zusätzlichen Leistungen rückwirkend ausgezahlt bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, haben wir mit dem Koalitionspartner hart um eine Lösung gerungen? Ja. Stellt das Ergebnis einen Kompromiss dar? Natürlich. Dass die vom Bundesfinanz- und vom Bundesarbeitsminister zugesagte Finanzierung nicht eingehalten wird, ist für mich enttäuschend; aber der hier vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, der über 1 Million Menschen in Zukunft besser dastehen lässt, der zeigt, dass sich die Beiträge in die Rentenkasse lohnen und dass wir als Gesellschaft wertschätzen, wenn Kinder erzogen und Pflegebedürftigen geholfen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aus diesem Grund werde ich dem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)