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Alexander Krauß: Die aktuelle Rechtslage ist gut und richtig

Redebeitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man eine Debatte beginnt, ist es ganz gut, einfach mal auf die Fakten und auf die aktuelle Rechtslage zu schauen. Demnach können Eltern über die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 20 Krankheitstage pro Kind in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern können sie sich bis zu 25 Arbeitstage freistellen lassen. Alleinerziehende erhalten doppelt so viele Tage. In Coronazeiten ist die Zahl der Tage nochmals erhöht worden; das sind bei Alleinerziehenden bis zu 70 Tage. Eine Alleinerziehende mit mehreren Kindern könnte, wenn die Kinder krank werden, im Extremfall bis zum Jahresende zu Hause bleiben oder sogar noch darüber hinaus.

Eine Regelung ist mir besonders wichtig, nämlich dass die zeitliche Begrenzung nicht gilt bei Kindern, die so schwer erkrankt sind, dass sie nur noch wenige Monate zu leben haben. Ich finde, es ist eine sehr soziale und richtige Regelung, dass die Eltern sich dann zu Hause um ihre Kinder kümmern können.

Lassen Sie mich einen Blick in die Statistik werfen. Die AOK hat vor wenigen Tagen den Fehlzeiten-Report 2020 vorgelegt. Darin heißt es, dass erwerbstätige AOK-Versicherte pro erkranktem Kind durchschnittlich 2,3 Kalendertage fehlen; das ist eine sehr geringe Zahl. Häufig geht es dabei um Schnupfen und Husten. Nur in 0,3 Prozent der Fälle sind es mehr als zehn Krankheitstage pro Jahr. Ich hatte anfangs schon von 20 Tagen pro Kind pro Jahr gesprochen, aber nur 0,3 Prozent der Versicherten kommen auf mehr als 10 Tage. Gott sei Dank erkranken Kinder in der Regel nicht so stark.

Ich lese mal ein Zitat aus dem Fehlzeiten-Report vor:

Insofern werden die gesetzlich zustehenden Freistellungstage von den erwerbstätigen Eltern bei Weitem

– bei Weitem! -

nicht ausgeschöpft.

Das sagt die Statistik. Sie wollen ein Problem lösen, das es überhaupt nicht gibt, das Eltern eigentlich nicht haben.

Lassen Sie mich auf das zweite Thema eingehen: auf die Altersgrenze. Hier wird vorgeschlagen, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren von einem Elternteil zu Hause betreut werden können; bislang liegt die Altersgrenze bei 12 Jahren.

Dazu die Alltagserfahrung eines Vaters: Auch wenn ein Kind noch keine zwölf Jahre alt ist, freut es sich, wenn es mal ein paar Stunden allein zu Hause bleiben kann; das kriegt es wahnsinnig gut hin. Die Kinder sind zum Beispiel in der Lage, eine Fernbedienung zu bedienen, und sie sind auch in der Lage, sich eine Tasse Tee aus einer Thermoskanne einzuschenken.

Jetzt gibt es den Vorschlag, diese Altersgrenze auf 14 Jahre zu erhöhen. Ich habe mich ganz besonders gewundert, dass die Grünen diesen Vorschlag machen. Sie sagen auf der einen Seite: Kinder sollen mit 14 Jahren wählen können, welches Geschlecht sie haben möchten, ohne die Eltern zu fragen. Sie sollen wählen können, welchen Vornamen sie wünschen; sie sollen ihn einfach ändern können, ohne die Eltern zu fragen. Das trauen Sie Kindern in dem Alter zu! Auf der anderen Seite aber sagen Sie: Kinder mit 14 Jahren brauchen unbedingt Vater oder Mutter, die neben dem Kind sitzen und den Tee einschenken, wenn es eine Erkältung hat, weil das Kind dazu allein nicht in der Lage ist. – Das passt für mich absolut nicht zusammen; das kann ich nicht verstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir Ihre Vorschläge ablehnen. Die aktuelle Rechtslage ist gut und richtig; sie sollte so beibehalten werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)