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Dr. Patrick Sensburg: Eine Berufungserweiterung schafft bei der Vielzahl der Fälle keine Beschleunigung

Rede zur Änderung des Asylgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir uns in diesem Haus über alle Fraktionen hinweg einig sind – das ist auch nicht immer der Fall –, dass wir handeln müssen. Dass die Zahl der Fälle an unseren Verwaltungsgerichten steigt, das war eigentlich vorhersehbar. Wer ein bisschen Erfahrung hat, die bis in die 80er- und bis in die 90er-Jahre reicht, der konnte wissen, dass die Zahl der Fälle steigen wird.

Wir können auch davon ausgehen, dass die Fälle nicht ganz unkompliziert werden, gerade angesichts der großen Zahl der schnellen Verfahren, die das BAMF abwickeln musste. Da wird auf unsere Verwaltungsgerichte viel zukommen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass wir etwas tun müssen.

Wie der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen da helfen soll, hat sich mir in den letzten Minuten nicht erschlossen, weder bei der Rede der Kollegin Keul noch bei der Rede des Kollegen Thomae. Die Möglichkeit der Berufung einer weiteren Tatsacheninstanz soll erweitert werden.

Es wurde gerade vom Kollegen Lindh gesagt, der Grund sei, dass Spruchkörper zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. – Ja, es ist nun mal bei Einzelfall­entscheidungen so, dass man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt; denn jeder Fall ist anders. Dahinter verbergen sich ein ganz individueller Werdegang und ein ganz individueller Antrag.

Die Frau Kollegin Keul hat gesagt: Oben kommt nichts an. Es kommt zu einer unterschiedlichen Rechtsprechung, und das führt zu Unsicherheit. – Jetzt möchte ich doch einmal ins Gesetz gucken. Ich habe es mir extra mitgenommen, das schadet ja auch nicht. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, das lernt man im Studium.

(Ulli Nissen [SPD]: Schlauberger!)

§ 78 des Asylgesetzes:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Klage in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, ist unanfechtbar.

In Absatz 2 steht dann:

In den übrigen Fällen steht den Beteiligten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu, wenn sie von dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.

Die Berufung ist also möglich, wenn sie vom Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Ich habe mich einmal bei Verwaltungsrichtern umgehört, ob sie meinen, oben bei ihnen komme nichts an. Sie sagen: Wenn etwas ankommen soll, dann geht es auch bei Entscheidungen, die eben nicht offensichtlich unbegründet sind.

(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Sie wollen, dass bei denen noch eine weitere Tatsacheninstanz möglich ist. Wenn man sich ein bisschen mit den Asylverfahren beim BAMF befasst hat, dann weiß man, dass sich im Laufe der Zeit Sachverhalte ganz anders darstellen können und dass sich der Vortrag der Antragsteller sehr stark verändern kann.

Sie wollen jetzt die Möglichkeiten der Berufung, die schon im Gesetz enthalten sind – Herr Kollege Thomae hat auf die Sprungrevision hingewiesen, bei der die rechtlichen Fragen im Streitfall noch geklärt werden können –, verbreitern. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen und wünsche mir, dass bitte noch einmal alle einen Blick ins Gesetz werfen und feststellen, dass es die Berufung schon gibt.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Richter haben auch ins Gesetz geguckt! Meine Güte, Herr Kollege Sensburg!)

Da schafft eine Erweiterung bei der Vielzahl der Fälle keine Beschleunigung. Sie führt vielmehr zur Lähmung und Verlangsamung. Ich empfehle Ihnen einen Blick in die 6. VwGO-Novelle aus dem Jahr 1997.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich noch gut in Erinnerung! Da habe ich Examen gemacht!)

Man muss nicht alles teilen, was da steht, aber man erkennt, dass sie bei der großen Klagewelle an den Verwaltungsgerichten einen Erfolg gebracht hat. Wir hatten in den Jahren fast 500 000 Streitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten. Durch sie wurde die Klagewelle eingedämmt, sodass unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit mit den vielen Fällen klarkam.

Sie wollen das jetzt völlig negieren und weitere Berufungsmöglichkeiten schaffen. Das kann ich verstehen, aber nennen Sie es dann nicht Beschleunigung. Dann sollten Sie auch sagen, dass Sie die Berufungsmöglichkeiten stark erweitern und unsere Justiz bzw. unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit mit viel, viel mehr Fällen betrauen wollen. Das, glaube ich, möchten wir nicht.

Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)