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Dr. Georg Kippels: "Die Preislage stellt sich entspannt dar"

Rede zur Beschaffung von FFP2-Masken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht eine Sitzungswoche zu Ende, in der in einem Debattenmarathon unter der großen Überschrift „Coronapandemie und ihre Folgen“ vor allen Dingen die Wege zu den Lösungen diskutiert worden sind. Neun Einzeldebatten, 435 Minuten, dürften zunächst mal den Vorwurf entkräftet haben, dass wir uns als Parlament mit dieser wichtigen Frage nicht unmittelbar und verantwortlich beschäftigen.

Aber bekanntlich ist Quantität nicht unbedingt Qualität, und bei manchen Anträgen muss man leider das Gefühl bekommen, dass sie in erster Linie zur Verbesserung der Antragsstatistik und zur Steigerung des Erfolgs bei der Suchwortsuche dienen und weniger dazu, wirklich die Lösungen für die drängenden Fragen der Pandemie herauszuarbeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Na ja! Schwaches Argument!)

Der Antrag der Linken muss sich diesen Vorwurf auch trotz dieses Einwurfs gefallen lassen. Und da haben wir eigentlich auch schon ein Problem mit der Quantität und kommen erst später zur Qualität: Lässt man mal die Überschrift und die Unterschrift weg, haben wir es immerhin mit einer halben Seite von Ausführungen zu tun. Die Ausführungen sind teilweise offensichtlich jetzt in Ihrem Vortrag, Frau Kollegin, massiv nachgearbeitet worden, weil der Antrag schlicht und ergreifend überholt ist.

(Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Ist er nicht!)

Trotzdem möchte ich mir die Mühe machen, mich mit den einzelnen Forderungen, die da schlagwortartig aufgestellt worden sind, auseinanderzusetzen.

Zentrale Beschaffung und Deckelung der Abgabepreise: Im letzten Jahr war es vollkommen zutreffend, dass wir aufgrund des Zusammenbruchs der Markt-, Produktions- und Logistiksysteme vonseiten der Regierung und seitens Deutschlands eingreifen mussten, die Beschaffung organisieren und vor allen Dingen auch unter Einsatz erheblicher wirtschaftlicher Mittel dafür Sorge tragen mussten, dass sowohl die Privatkunden als auch insbesondere der fachliche Bereich – Ärzteschaft, Krankenhäuser und die Senioreneinrichtungen – in ausreichendem Maße mit persönlicher Schutzausrüstung versorgt werden konnten. Die ungesunde Preisentwicklung zum damaligen Zeitpunkt hat ihr Eigenes dazu beigetragen.

In der Zwischenzeit zeigt der Blick ins Internet, dass die Marktsysteme durchaus – entgegen Ihrer Darstellung – wieder funktionieren. Wir haben auch durch die erste Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember 2020 dafür Sorge getragen, dass die über 60-Jährigen bzw. die Risikopersonen mit zunächst einmal drei Masken und im weiteren Verlauf jetzt über die Gutscheine mit weiteren Masken versorgt werden. Eine signifikante Gruppe von über 35 Millionen Bürgerinnen und Bürgern wird daher unmittelbar in den Genuss der Versorgung mit Masken kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch die Preislage stellt sich als entspannt dar – entgegen Ihrer Darstellung, Frau Kollegin. Im Schnitt – das zeigt der Blick ins Internet – liegt der Preis einer FFP2-Maske unter 2 Euro.

(Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Im Schnitt!)

Und bei OP-Masken liegt er bei circa 10 Cent. Für einen radikalen Markteingriff in der Dimension, wie Sie ihn beschrieben haben, besteht nun beileibe keine Veranlassung. Spannend finde ich in diesem Zusammenhang, dass bei dem immer wieder beanspruchten Grundrechtsschutz aus Ihrer Sicht offensichtlich Artikel 12 und Artikel 14 Grundgesetz, Berufsfreiheit und Eigentum, jedenfalls bei Unternehmen überhaupt keine Rolle spielen und keinen Schutz verdienen. Deshalb mein Fazit zu Punkt 1: an der Realität und an den Bedürfnissen vorbei.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Punkt 2: kostenfreie Masken für Arbeitnehmer. Tja, seit dem 21. Januar 2021 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in der genau das angeordnet wird. Sie versuchen in Ihren Ausführungen nachvollziehbarerweise, jetzt diese ausgiebige Regelung zu entkräften bzw. sie als bürokratisch zu beschreiben; aber Sie verkennen offensichtlich vollkommen, dass es das ureigene Interesse eines Unternehmers gerade in den persönlich geprägten mittelständischen Unternehmen ist, dass die Gesundheit der Mitarbeiter und damit des ganzen Teams und damit die Produktivität des Unternehmens gewährleistet sind.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Kippels, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Ferschl?

Dr. Georg Kippels (CDU/CSU):

Ja, bitte.

Susanne Ferschl (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Kippels, dass Sie die Frage zulassen. Ist Ihnen bekannt, dass die Arbeitsschutzverordnung, von der Sie gerade sprechen, die das alles regelt, praktisch über Nacht geändert worden ist, dass die ursprüngliche Regelung einige Dinge enthalten hat, die am nächsten Morgen gar nicht mehr drin waren? Zum Beispiel war enthalten, dass es sich verpflichtend um FFP2-Masken handeln muss, wohingegen jetzt auch andere Masken möglich sind und jetzt auch andere Schutzmaßnahmen möglich sind, zum Beispiel Lüften oder Abtrennungen, obwohl wir wissen, dass Abtrennungen in geschlossenen Räumen rein gar nichts bringen. Es bleibt also letztendlich der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen. Und ist Ihnen auch bewusst, dass der ganze Bereich des Bußgeldkataloges rausgeflogen ist, sodass letztendlich die Sanktionierung extrem schwierig ist und hiermit ein zahnloser Papiertiger geschaffen worden ist? Mich würde interessieren, was Sie denn dazu sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Georg Kippels (CDU/CSU):

Frau Kollegin Ferschl, dazu sage ich sehr gerne etwas. Die gesamte Arbeitsschutzverordnung steht eben unter der Gesamtbetrachtung des Arbeitsplatzes. Dabei stellt die Anwendung der Maske sicherlich eine der existenziellen Maßnahmen dar. Aber es lassen bestimmte Büro- oder Produktionssituationen auch andere effektive und nachgewiesenermaßen nützliche Vorsorgemaßnahmen zu.

(Zurufe von der LINKEN)

Es ergibt sich jeweils aus einer sinnvollen Einzelfallbetrachtung, dort den bestmöglichen Schutz zu nutzen, weil ja auch – das wissen wir alle – das Tragen der Maske von einzelnen Personen nicht immer als besonders angenehm empfunden wird.

Im Übrigen verweise ich darauf, dass in der Schutzverordnung auch ausdrücklich angeordnet ist, dass die Mitarbeiter die Maske, wenn sie dann überreicht wird, auch tragen müssen.

(Zuruf der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])

Insofern bin ich der Meinung, dass die Schutzverordnung den Bedürfnissen der Mitarbeiter Rechnung trägt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN)

Fazit zu Punkt 2: Aus unserer Sicht erledigt.

Forderung 3: Zulage für die Grundsicherungsempfänger. Es ist bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, dass Sie bei außergewöhnlichen Ereignissen immer so Grundsatzpositionen aus dem Hut zaubern und die dann als Lösungsansatz für diese schwierigen Lagen anwenden wollen.

(Zuruf von der LINKEN)

Ich hatte eben schon auf die Preissituation der FFP2-Masken verwiesen. Aber ich verweise auch ausdrücklich darauf, dass ein Zuschlag von 100 Euro in Ansehung der jetzt geltenden Sätze eine Erhöhung um über 20 Prozent bedeuten würde, was ich als unverhältnismäßig erachte, selbst wenn – dazu komme ich jetzt noch – man einen Bedarf anerkennen würde.

Die Bundesregierung hat diesen Bedarf jetzt mit ihrer neuesten Regelung in der Tat erkannt und eine entsprechende Regelung umgesetzt. Die Abgabe von zunächst zehn Masken ist in Ansehung der nachgewiesenen Möglichkeiten der Gebrauchsverlängerung bzw. der Zeit, in der sie angewendet werden, der richtige Weg; das ist eine ausreichende Menge.

Eins bin ich durchaus auch bereit hier an dieser Stelle festzustellen: Mit der Sachleistung der Masken durch die Apotheken wird wirklich dem Zweck Rechnung getragen, den Infektionsschutz in dieser Zeit auch für Menschen mit geringeren Einkommenssituationen zu gewährleisten. Dass Behinderteneinrichtungen und auch die Obdachlosenhilfe in der Zuwendung berücksichtigt worden sind, zeigt, dass die Zielrichtung richtig ist. Der Gesamtbedarf im Hinblick auf die Coronapandemie wird auch nicht durch die Situation der Kinder zusätzlich belastet, weil auch hier der Heimunterricht, der Digitalunterricht berücksichtigt ist.

Fazit für alle drei Antragsforderungen: überholt, erledigt, überflüssig,

(Lachen der Abg. Susanne Ferschl [DIE LINKE])

systemfremd oder jedenfalls unverhältnismäßig.

(Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Ist ja lächerlich!)

Deshalb müssen wir diesen Antrag trotz seiner „In der Kürze liegt die Würze“-Aufmachung ablehnen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])