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Elterngeld
(Quelle: pixabay)

Corona: Bundestag passt Elterngeld an

Unterstützung für Familien während der Pandemie

Viele junge Familien fürchten die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie. Damit sie zumindest beim Elterngeld nicht mit Einbußen kämpfen müssen, hat der Bundestag nun vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen beschlossen.

Rund 1,9 Millionen Mütter und Väter haben im vergangenen Jahr Elterngeld bezogen – nach dem Kindergeld ist es die bekannteste staatliche Leistung für Familien in Deutschland. Umso wichtiger war es, hier unbürokratisch und schnell zu helfen.

„Intensive Wochen“

Die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, rekapitulierte die schwierige Lage der Familien seit Ausbruch der Corona-Krise: „Von Null auf Hundert wurden Eltern zu Lehrern, Lernbegleitern, Betreuern – und das zusätzlich zu ihrer Arbeit. Das waren intensive Wochen.“

Anerkennung für Leistungen der Familien

Familien, so stellte sie klar, brauchten Entlastung. Es sei zwar gut, dass die Spielplätze geöffnet wurden und das nun die Notbetreuung ausgeweitet werde. Doch auch die finanziellen Sorgen und Nöte müsse man adressieren. Mit dem Gesetz, dass nun zum Abschluss gebracht wurde, kümmere sich der Gesetzgeber darum, dass Eltern im Elterngeldbezug keine Einbußen hätten. Schön: „Wir sorgen dafür, dass diejenigen, die sich auf ein Baby freuen, keine Corona-bedingten Ausfälle haben.“ Die Stellvertretende Fraktionschefin schloss ihre Ausführungen mit einem Dank an die Familien – und sie zollte „große Anerkennung“ für das, was in den letzten Wochen geleistet wurde.

Darum geht’s in dem Gesetz

Der wichtigste Punkt für viele junge Eltern: Zeiten mit verringertem Einkommen – etwa wegen Kurzarbeit – sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate bei der Elterngeldbemessung ausklammern. 

Elterngeldmonate aufschieben

Das nun beschlossene Gesetz sieht auch vor, dass Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 zu nehmen, sollen sie diese nehmen können, wenn die Situation überstanden ist, spätestens zum Juni 2021. 

Außerdem sollen Eltern den so genannten „Partnerschaftsbonus“ nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen.