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Friedrich Merz
(Quelle: Michael Wittig)

CDU/CSU fordert Verhaltens-Korrektur der Ampel

  • BVerfG-Urteil stärkt Rechte der Abgeordneten
  • Minderheitenrechte achten
  • Neustart beim Gebäudeenergiegesetz

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition vorläufig zu stoppen, hat sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Sondersitzung über die Schlussfolgerungen dieses Urteils beraten. Ein entsprechender Antrag wurde in den Bundestag eingereicht: „Das Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem Parlament als Ganzes muss sich ändern. Es kann nicht sein, dass wir mittlerweile drei von vier Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag mit Fristverkürzungen durchführen“, sagte Fraktionschef Friedrich Merz.

Verhalten gegen Minderheit ändern

Zudem müsse sich das Verhalten der Mehrheit (Bundesregierung) gegenüber der Minderheit (Opposition) ändern. „Es kann nicht sein, dass wir die Minderheitenrechte des Deutschen Bundestages mehr oder weniger laufend vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen müssen“, betonte der Fraktionsvorsitzende. Er appelliere an die Koalition, ganz grundlegend ihr Verhalten gegenüber der Minderheit im Deutschen Bundestag zu überprüfen und zu korrigieren. Die Qualität einer Demokratie richte sich nicht danach aus, ob eine Mehrheit in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Gemeinsam mit CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dankte Merz noch einmal dem Kollegen Thomas Heilmann, der die Klage in Karlsruhe eingereicht hatte: „Er hat in unser aller Namen Rechte jedes einzelnen Abgeordneten geltend gemacht. Nicht Rechte einer Fraktion, auch nicht die Rechte der Oppositionsfraktion.“

CSU-Landesgruppenvorsitzender Alexander Dobrindt betonte: „Das Bundesverfassungsgericht hat kein Urteil über den Inhalt des Heizungsgesetzes gefällt, sondern es hat ein Urteil über den Politikstil der Ampel gefällt, ein Urteil über die Arroganz der Ampel.“ Es sei eine „Aufforderung gewesen, an die Politik, an die Bundesregierung, an den Bundestag, inhaltlich darüber zu beraten. Das ist aber keine Beratung, wenn man heute schon sagt, es wird in unveränderter Form in den Bundestag eingebracht werden“, so Dobrindt. 

Die Union sieht durchaus Verbesserungsmöglichkeiten im Heizungsgesetz. Die Koalition habe im Sommer auch die Möglichkeit, über den Weg zum Ziel nachzudenken. „Wenn sie uns einlädt, daran teilzunehmen, tun wir das selbstverständlich gern“, sagte Friedrich Merz.