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Norbert Maria Altenkamp: Unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft profitieren von der Berufsanerkennung

Rede Rede zum Bericht des Anerkennungsgesetzes 2019

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Unternehmen suchen dringend nach Fachkräften, besonders in den technischen MINT-Berufen, im Handwerk und in der Pflege. Wenn wir bis 2025 die Forschungsausgaben auf 3,5 Prozent des BIP steigern wollen, brauchen wir allein dafür 220 000 zusätzliche MINT-Kräfte – das sagt das Institut der deutschen Wirtschaft.

Ich freue mich deshalb, dass am 1. März das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten ist. Da- mit wird die Fachkräftezuwanderung aus aller Welt an Fahrt gewinnen und helfen, unseren Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Zuwanderung ist richtigerweise, dass die Bewerber ihre Qualifikation zuvor nach dem Anerkennungsgesetz von 2012 anerkennen lassen müssen. Nur dann, wenn ihre Ausbildung und Erfahrung gleichwertig mit einer deutschen Qualifikation sind, können sie ihre Aufgaben bei uns auch wirklich erfüllen und einen Beitrag für unsere Wirtschaft leisten. Seit 2012 wurden allein  für  die  Bundesberufe  fast  141 000 Anerkennungsanträge gestellt, davon 29 000 in 2018, die meisten in den Pflegeberufen, Tendenz steigend. Bei über der Hälfte der Fälle wurden die Berufe als gleichwertig anerkannt, in fast allen anderen Fällen als teilweise gleichwertig. Zum Teil gab es Auflagen zur Nachqualifizierung, vor allem in den Gesundheitsberufen.

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 und die große Evaluation 2017 zeigen eindeutig: Das Anerkennungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Alle profitieren von den Anerkennungsverfahren: erstens die ausländischen Fachkräfte, weil sie durch die Berufsanerkennung bessere Chancen auf unserem Arbeitsmarkt haben, häufiger ausbildungsadäquate Jobs finden, besser von ihren Kollegen akzeptiert und schneller integriert werden. Die Berufsanerkennung verbessert auch ihre Gehalts- und die Karrierechancen. Bei voller Gleichwertigkeit erhöht sich das Bruttogehalt um durchschnittlich 1000 Euro monatlich.

Zweitens. Auch Flüchtlinge mit Berufsabschluss – die meisten davon kommen aus Syrien – stellen seit 2015 immer häufiger Anerkennungsanträge. In fast allen bisher abgeschlossenen Fällen fiel die Prüfung positiv aus. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sind bei Flüchtlingen sehr gefragt. Das erhöht erwiesenermaßen ihre Jobchancen und zeigt auch: Ihre Integration macht Fortschritte.

Drittens profitieren die Arbeitgeber von den Anerkennungsverfahren, weil sie die Qualifikationen ausländischer Fachkräfte besser einschätzen und ihre Lücken gezielt füllen können. Fachkräfte mit Anerkennung, die ihren Platz im Betrieb gefunden haben, sind höchst motiviert, tragen zur Vielfalt und Kreativität im Unternehmen bei und steigern damit die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit.

Weil die Antragszahlen ständig steigen, haben wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angebote zu Information, Beratung und finanzieller Unterstützung im Anerkennungsverfahren immer weiter ausgebaut. Hier nur ein paar Beispiele: Der Anerkennungszuschuss entlastet seit 2016 finanzschwache Antragsteller von den Kosten für das Anerkennungsverfahren bis zur Höhe von 600 Euro. Seit Ende 2019 wird auch die Zeugnisbewertung der ZAB bei akademischen Berufen wie Lehrer und Ingenieur gefördert, und in ausgewählten Berufen wird zurzeit die Erstattung von Prüfungs- oder Kursgebühren erprobt.

Die zentrale Informationsplattform „Anerkennung in Deutschland“ in elf verschiedenen Sprachen  und  mit 3,2 Millionen Besuchern in 2018 soll künftig noch nutzerfreundlicher werden. Das Programm IQ – Integration durch Qualifizierung – fördert Anerkennungsberatungen, Anpassungsqualifizierungen und seit 2019 auch regionale Fachkräftenetzwerke. Im Rahmen des Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ informieren DIHK und ZDH seit drei Jahren gezielt über die Chancen der Berufsanerkennung in den Betrieben, um diese noch bekannter zu machen.

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Anforderungen an die Anerkennungsverfahren weiter steigen, zumal diese in der Regel aus dem Ausland geführt werden müssen. Das erfordert weitere Anpassungen, die bereits in die Wege geleitet worden sind. Bestes Beispiel dafür ist die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung bei der BA für Anträge aus dem Ausland. Sie wurde am 17. Februar 2020 in Bonn eröffnet und wird interessierte Fachkräfte schnell und sicher durch die komplexen Verfahren lotsen, bis sie in Deutschland ein- reisen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wichtig ist künftig besonders auch noch eine bessere Vernetzung zwischen allen Akteuren in Bund, Ländern, Drittstaaten und Wirtschaft, einschließlich der Migrantenverbände.

Norbert Maria Altenkamp

Mein Fazit: Von der Berufsanerkennung profitieren unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft als Ganzes. Damit das Anerkennungsgesetz seine Erfolgsgeschichte weiterschreiben kann, müssen die Verfahren künftig noch schneller, effizienter und transparenter werden. Dazu wurden bereits viele richtige Maßnahmen in die Wege geleitet. Wir im Parlament stehen bereit, dafür weitere Unterstützung zu geben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)