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(Quelle: picture alliance/dpa)

Höhere Leistungen, Freibeträge und einfache Rückzahlung

Bundestag beschließt Bafög-Reform

Gute Bildung muss für alle jungen Menschen möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Nach diesem Grundsatz trat vor fast 50 Jahren das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft. Jetzt hat die Koalition unter Führung von CDU/CSU eine der größten Bafög-Reformen beschlossen. 

Mehr als 1,3 Milliarden Euro will der Bund in den kommenden Jahren ausgeben, um Studentinnen und Studenten finanziell zu entlasten. Auch der Kreis der Leistungsbezieher soll erweitert werden. 

Bildungschancen sicherstellen

„Eine gute Bildung für alle jungen Menschen ist in einem Hochtechnologieland wie Deutschland existenziell“, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bei der abschließenden Lesung des Gesetzes im Bundestag. Mit der Reform habe die Bundesregierung vor allem die Mitte der Gesellschaft im Blick. „Jeder junge Mensch soll seine Talente entfalten können und den Weg gehen, der am besten zu ihm passt, unabhängig von der Größe des Geldbeutels der Eltern“, betonte die Ministerin. „Damit stellen wir Bildungschancen für jeden sicher.“

Details:

  • Mit der Reform wird der Förderhöchstsatz von heute 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020 erhöht. Das ist ein Zuwachs um 17 Prozent.
  • Parallel dazu steigen die Einkommensfreibeträge bis 2021 ebenfalls um fast 17 Prozent. Auch der Wohnzuschlag für alle BAföG-geförderten Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt sogar überproportional von derzeit 250 Euro auf 325 Euro monatlich – ein Anstieg um rund 30 Prozent.
  • Zudem werden die Rückzahlungsregeln vereinfacht und nach spätestens 77 Monatsraten ist man schuldenfrei.

Bildungsgerechtigkeit

„Diese BAföG-Reform ist ein Flaggschiff der deutschen Bildungsgerechtigkeit“, sagte der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Stefan Kaufmann, in der Bundestagsdebatte. Er verwies darauf, dass die Koalitionsfraktionen den bereits sehr guten Entwurf des Bildungsministeriums noch weiter verbessert hätten. So wurde das Höchstalter der zu berücksichtigenden Kinder von Auszubildenden von 10 auf 14 Jahre und der Kinderbetreuungszuschlag von 130 auf 150 Euro angehoben. Zudem wird die Förderungsdauer bei der Pflege naher Angehöriger verlängert „Die Chancen auf eine BAföG-Förderung werden zum kommenden Wintersemester nochmals deutlich verbessert“, so Kaufmann abschließend.