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Gisela Manderla: "Mit diesem Gesetzentwurf tragen wir den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung"

Rehabilitierung dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr verehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir endlich über den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten. Dies ist ein notwendiger und definitiv überfälliger Schritt. Die Rehabilitierung homosexueller Soldaten in der Bundeswehr und in der damaligen NVA wird damit machbar und auf den Weg gebracht. Erlittenes Unrecht wird wiedergutgemacht, soweit dies noch möglich ist. Das Leid der Betroffenen jedoch können wir sicher nicht heilen; vielleicht ein bisschen lindern.

Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei unserer Verteidigungsministerin für ihre Initiative, dieses schwierige Kapitel noch in dieser Legislaturperiode zu einem versöhnlichen Abschluss zu bringen.

Es ist gut, diesen Schritt zu gehen und von sich aus staatliches Handeln aufzuarbeiten, welches ja noch gar nicht so lange zurückliegt. Denn beendet – dies wurde schon mehrfach gesagt – wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr erst im Jahr 2000. Es geht hier nicht nur darum, den Betroffenen eine finanzielle Entschädigung zu sichern. Viel wichtiger ist es, liebe Kollegen und Kolleginnen, dass das Ausmaß der zugefügten Diskriminierungen der Betroffenen detailliert benannt und dass diese Diskriminierungen als grundrechtswidrig anerkannt werden. Der Staat sagt an dieser Stelle Entschuldigung – Entschuldigung für die Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte von homosexuellen Soldaten. Er stellt sich damit den Versäumnissen und Fehlentscheidungen der vergangenen Jahrzehnte.

Denn konkret sprechen wir hier, sehr verehrte Damen und Herren, von der vielfachen Zerstörung von beruflichen Lebenswegen, vom Ausbleiben von Bundeswehrkarrieren, die aktiv angestrebt, aber nicht vollzogen werden durften. Berufliche Lebensträume wurden verhindert, und das nur wegen damaliger – ich sage ausdrücklich: damaliger – moralischer Vorstellungen. Dass diese unsäglichen Einschränkungen auch massive psychische und emotionale Belastungen aufseiten der Betroffenen zur Folge hatten, muss man hier sicherlich nicht extra erwähnen.

Heute jedoch fragen wir uns zu Recht, wie derartige Ungleichbehandlungen jemals möglich waren. Aus aktueller Sicht erscheint es daher unglaublich, dass die damals geltenden Maßnahmen im Umgang mit homosexuellen Menschen auf Gesetzen beruhten, die rechtsstaatlich zustande gekommen waren.

Die Korrektur dieser Gesetze im Lauf der Zeit beschreibt nicht nur eine moralische, sondern auch eine grund- und menschenrechtliche Notwendigkeit sowie den gesellschaftlichen Wandel in unserer Zeit. Und, meine Damen und Herren, wir dürfen unsere Bemühungen als Parlamentarier und Parlamentarierinnen und als Bürger und Bürgerinnen nicht einstellen. Auch weiterhin ist auf den diskriminierungsfreien Umgang mit sexuellen Orientierungen zu achten. Begrifflichkeiten wie Diversity Management müssen auch zukünftig innerhalb unserer Bundeswehr einen angemessenen Stellenwert erhalten. Wir verantworten das Handeln hier und jetzt. Mit diesem Gesetzentwurf tragen wir den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung.

Ich komme zum Ende. Ich wünsche mir eine breite Debatte im Verteidigungsausschuss, wünsche Ihnen allen ein schönes sonniges Wochenende, und bleiben Sie gesund.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])