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Eckhard Gnodtke: Es hat Konsequenzen gegeben

Redebeitrag zum Bericht des 1. UA gem. Art. 45 a II GG

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte all denen, die im Untersuchungsausschuss mitgewirkt haben, herzlich danken. Der Kollege Höhn hat ja den Personenkreis schon benannt.

Zur Sache selbst. Aus dem Abschlussbericht ergeben sich für mich mehrere Schlussfolgerungen:

Erstens – das ist ja alles im Untersuchungsbericht niedergelegt worden –: Es sind Fehler, insbesondere was Kontrollmechanismen im BAAINBw, aber auch die Kommunikation mit dem BMVg anbetraf, begangen worden.

Zweitens. In Ergänzung dessen, was der Kollege Dr. Brandl gesagt hat, möchte ich festhalten: Es hat sich herausgestellt, dass weder die damalige Verteidigungsministerin noch ihre Staatssekretärin in irgendeiner Form Einfluss auf Vergabeentscheidungen bzw. Entscheidungen über die Vergabe von Beratungsleistungen genommen haben. Schon aus dem Grunde, werte Kollegen von der AfD, gibt es keinen Grund, der Staatssekretärin das Verdienstkreuz abzuerkennen.

(Dr. Alexander Gauland [AfD]: Das ist ja kein Argument! Das ist überhaupt kein Argument! Wenn die Frau völlig versagt hat, kriegt sie kein Kreuz!)

Drittens. Unsere Kontrollmechanismen funktionieren. – Am heutigen Tage möchte ich sagen: Die Checks and Balances funktionieren. Das betrifft zum einen den Bundesrechnungshof, dessen Berichte letztlich den Anlass gegeben haben, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen und eben mehrere Aspekte genauer zu beleuchten bzw. zu untersuchen. Das betrifft aber auch diesen Untersuchungsausschuss selbst. Ich lege, wie meine Kollegen, großen Wert auf die Feststellung, die beispielsweise auf Seite 567 des Berichts – Überschrift: „Gemeinsamer Aufklärungswille“ – zum Ausdruck kommt, dass wir – und damit meine ich meine Fraktion, aber selbstverständlich auch die SPD-Fraktion – als Teil der Legislative unsere Kontrollfunktion auch wahrnehmen. Hier nun der Passus des Berichts, den ich meine und mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere:

Trotz teilweise bestehender Zweifel an der Notwendigkeit dieses Untersuchungsauftrags haben die Mehrheitsfraktionen konstruktiv an der Erfüllung des vom Verteidigungsausschuss in Respekt vor den Minderheitsrechten erteilten Auftrags mitgearbeitet.

Viertens. Auch das hat Kollege Dr. Brandl schon angerissen: Als Konsequenz aus den Ergebnissen des Prüfberichts des Bundesrechnungshofs und der im Untersuchungsausschuss untersuchten Mängel bei der Vergabe von Leistungen an externe Berater sind eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die diese Materie in Zukunft besser regeln sollen.

Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was der Kollege Brandl sagte, will aber darauf hinweisen, dass die Maßnahmen bereits am 18. August 2018, also lange bevor der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, begonnen haben. Da hat man zum Beispiel entschieden, dass im Rahmen einer belastbaren Stichprobe weitere 18 Beratungs- und Unterstützungsleistungen untersucht werden sollten.

26. September 2018: Alle Abrufe aus den vom Bundesrechnungshof monierten Verträgen wurden gestoppt bzw. gekündigt.

Oktober 2018: Maßnahmen des BMVg zur Gewährleistung des Vieraugenprinzips.

November 2018: Inkraftsetzung der Zentralen Dienstvorschrift „Inanspruchnahme von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ durch das BMVg.

Und zum Schluss – das war aber schon, während der Untersuchungsausschuss getagt hat –: Inkraftsetzung der Dienstvorschrift „Durchführung der Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung“ mit Wirkung zum 2. September 2019.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.

 

Eckhard Gnodtke (CDU/CSU):

Meine Damen und Herren, ich freue mich darüber, dass die Berichte des Bundesrechnungshofes die Initialzündung für den Untersuchungsausschuss und als Konsequenz dessen für die Verbesserungsmaßnahmen waren. Wie gesagt: Es hat die Konsequenzen gegeben.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, Sie haben jetzt noch einen Satz.

 

Eckhard Gnodtke (CDU/CSU):

Ein herzlicher Dank an dieser Stelle auch noch einmal an die Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes, deren Prüfung und Prüfungsergebnisse vermutlich nicht immer gleichbleibend ähnlich geliebt werden.

In diesem Sinne bitte ich, diesen Abschlussbericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)