Skip to main content

Christian Schmidt: "Im Vertrag von Aachen steckt viel mehr, als in manchen Beiträgen aufgeschienen""

Rede zum Gesetz zur deutsch-französischen Zusammenarbeit

Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU):

Frau Präsidentin, noch einer ist leibhaftig hier. – Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Vertrag von Aachen ist die Fortsetzung des Élysée-Vertrages. Er ist eine Übersetzung und Verdichtung angesichts der heutigen Herausforderungen. Von der Emotionalität her mag er nicht so groß sein, es mag keine große Symbolik dahinterstehen, aber in ihm steckt sehr viel mehr, als in manchen Beiträgen aufgeschienen ist.

Ich möchte mich nicht nur, aber insbesondere mit Artikel 4 des Vertrages auseinandersetzen. Natürlich ist die gemeinsame Politik in Europa, alleine schon im Bereich Klimaschutz – ich erinnere an COP 21, das Pariser Abkommen, den Pariser Vertrag, an die Zusammenarbeit in diesem Bereich –, aber auch in der Außenpolitik, nicht nur, aber im Wesentlichen durch den deutsch-französischen Motor inspiriert. Das soll auch so sein. Deswegen hat die Vereinbarung gemäß Artikel 4, eine besondere bilaterale Beistandspflicht zu haben, eine neue Qualität. Herr Kollege Gauland, aber das ist exakt das, was die territoriale Zuständigkeit und darüber hinaus die Verpflichtung des Artikels 42 Absatz 7 des EU-Vertrages und die des alten Brüsseler Paktes, der Westeuropäischen Union, beinhaltet. Es hat sich überhaupt nichts geändert.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Schmidt, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Herrn Kleinwächter?

Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU):

Ich erlaube mal.

Norbert Kleinwächter (AfD):

Vielen Dank, Herr Schmidt. – Ihre Aussage, dass Artikel 4 keine deutliche Relevanz hätte oder nicht mit einer Zunahme an Verpflichtungen verbunden sei, verwundert mich nun doch. Es gibt ein wissenschaftliches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes genau zu diesem Thema, das besagt, dass die Bündnisverpflichtung in Artikel 4 des Aachener Vertrages deutlich über die Reichweite des Artikels 5 des NATO-Vertrages und auch über die des von Ihnen erwähnten Artikels 42 Absatz 7 der EU-Verträge hinausgeht.

Es ist nämlich so, dass die Bündnisverpflichtung nach Artikel 4 des Aachener Vertrages explizit militärische Mittel einschließt. Genau das ist im EU-Vertrag nicht gegeben. Im EU-Vertrag gibt es nur eine Beistandsverpflichtung. Bei terroristischen Anschlägen gilt die Beistandsverpflichtung nur als Hilfeleistung. Das regelt Artikel 222 AEUV. Auch die NATO-Bündnisverpflichtung ist nicht unbedingt auf direkte militärische Hilfeleistung gemünzt.

Würden Sie mir also zustimmen, dass es, wie der Wissenschaftliche Dienst herausgefunden hat, selbst bei einem Terroranschlag oder einem Cyberangriff möglich wäre, dass Frankreich von uns völkerrechtlich den Kriegseinsatz for dert und dass wir deswegen in einen Krieg eingebunden werden könnten? Haben Sie das in Ihrer Fraktion besprochen, geprüft, und sind Sie sicher, dass Sie das beschließen wollen?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]: Was ist das denn?)

Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU):

Herr Kollege, wenn Sie mich gefragt hätten, ob ich Ihnen zustimme, dass Sie sich in den verschiedenen Vorstufen etwas verloren haben, dann würde ich sagen: Ja.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Ich empfehle Ihnen, den Blick darauf zu richten, was die Westeuropäische Union seit 1952 in Bezug auf eine stärkere Verpflichtung als das, was in Artikel 5 des NATO-Vertrages drinsteht, vorsieht. Nichts anderes ist im Aachener Vertrag enthalten. Ich habe, Frau Präsidentin, höchsten Respekt vor dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, aber ich habe noch mehr Respekt vor der Denkschrift der Bundesregierung zum vorliegenden Vertragswerk. Ich empfehle, es zu lesen. Da steht nämlich exakt drin, dass Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages die Grundlage hierfür ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Jürgen Braun [AfD]: Das ist aber ein bisschen naiv, dieser Bundesregierung zu vertrauen!)

Machen Sie in Ihrer Fraktion eine Diskussionsrunde. Ich bin gerne zu einem Sachvortrag bereit, für Sie ohne Honorar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Es gibt Fragen, die wir hier zu stellen haben. In diesem Zusammenhang will ich sagen: Ja, der bilaterale Aspekt des Artikels 4 ist interessant, und es geht um mehr als die bisherige Verpflichtung aus dem Élysée-Vertrag. Er hat eine politisch verstärkende Wirkung für Zusammenarbeit. Ich muss schon sagen, dass wir in diesen Bereichen auch stärker zusammenarbeiten müssen; Kollege Link hat da dankenswerterweise einiges angedeutet.

Im Zusammenhang mit der Überschrift „Geheim­abkommen“ ist mir eigentlich nur das berühmte Schmidt-Debré-Abkommen aus dem Jahr 1972 bekannt.

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja auch identisch!)

Aber gerade dieses – das muss der Korrektheit wegen dazu gesagt werden; das ist eine politische Notwendigkeit – steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu dem, was im Jahr 2000 als Rüstungsexportrichtlinie von uns einseitig national festgelegt worden ist. Ich empfehle uns allen, dass wir im Hinblick auf das Gebot, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken, das auch in diesem Vertrag steht, die Dinge wieder zusammenführen. Nur wer in allen Bereichen Verlässlichkeit signalisiert, wird in der Lage sein, eine Vertiefung der Integration und vor allem der Zusammenarbeit der beiden Länder auch im Bereich der Diplomatie, im Bereich der Entwicklungspolitik und im Bereich der Sicherheitspolitik zu erreichen.

Mir fällt noch ein Punkt ein – danach haben Sie nicht gefragt; aber dazu möchte ich auch gerne eine Antwort geben –, und zwar zum Flugzeugträger. Jede Diskussion dazu würde ich gerne aufnehmen.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Aber nicht zu lang. Die Redezeit ist nämlich rum.

Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU):

Frau Präsidentin, das nehme ich gerne zur Kenntnis. Ich biete die Diskussion an.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Petry [SPD]: Es ist auch schon 22 Uhr!)

– Nicht Ihnen, Frau Präsidentin. Und ich kann auch nicht durch alle Fraktionen gehen; das geht auch nicht.

Was Annegret Kramp-Karrenbauer mit dem Flugzeugträger gemeint hat, ist eine symbolische Notwendigkeit, also dass sich die europäische Sicherheitspolitik strategisch gemeinsam ausrichten muss. Dazu braucht sie auch gemeinsame Blickwinkel und Strukturen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ulrich Lechte [FDP])