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Bernhard Loos: Unsere heutige Rüstungsexportkontrolle ist ausreichend

Rede zur Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion im Ausland

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, liebe Linke und liebe Grüne?

(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ohne Argumente! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie haben gestern auch nicht zugehört!)

– Die Argumente kommen ausreichend, keine Angst. – Ein Film, in dem sich ein Ereignis immer und immer wiederholt, die meisten beteiligten Personen dies aber nicht wahrnehmen wollen oder können. Auch die heutige Debatte hat leider starke Züge davon; denn Sie von den Linken und von den Grünen erkennen offenbar nicht, dass Sie sich in einer Dauerwiederholungsschleife befinden.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil es immer noch genügend Argumente gibt!)

Immer wieder aufs Neue das gleiche Thema, immer wieder mit den alten gleich falschen Argumenten.

(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Weil die Regierung nicht handelt!)

Das nervt. Aber nerven ist offensichtlich der einzige Inhalt Ihres Politikverständnisses.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ihre Rede ist auch eine Wiederholung!)

Was aber wirklich ärgerlich ist, ist doch, dass Ihre grundsätzlichen Forderungen bereits in Ihren Bundestagsanträgen 19/1173 und 19/1177 enthalten waren. Diese Anträge wurden von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der AfD bereits im Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Aber meine Damen und Herren von der links-grünen Opposition, ständige Wiederholungen ändern an der Sache nichts, machen Ihre Forderungen auch nicht richtiger.

Gerne wiederhole ich Ihnen unsere Position – hören Sie gut zu, dann können Sie uns weitere Wiederholungen ersparen! –: Unsere heutige Rüstungsexportkontrolle ist ausreichend. Wir brauchen kein zusätzliches Rüstungsexportkontrollgesetz.

(Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!)

Wir brauchen auch kein generelles Verbot des Exports von Rüstungsgütern. Wir brauchen keine Verschärfung des § 49 der Außenwirtschaftsverordnung, worauf Sie in Ihrem heutigen Antrag abzielen.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hohle Worte der Bundesregierung!)

Die Bundesregierung betreibt auf der Grundlage der geltenden Regelungen eine verantwortungsbewusste Rüstungsexportpolitik, die einen Ausgleich schafft zwischen notwendiger, strenger Exportkontrolle, der Wahrung der außen- und sicherheitspolitischen und auch wehrtechnischen Interessen unseres Landes sowie der Wahrnehmung der wachsenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unser Verhältnis zur Türkei: In Wirklichkeit geht es Ihnen doch überhaupt nicht um eine angebliche Lücke in der Außenwirtschaftsverordnung. Sie wollen die Bundesregierung gerade jetzt im Zusammenhang mit dem Besuch des türkischen Präsidenten populistisch anprangern. Das ist zutiefst heuchlerisch, gerade von Ihnen. Wer wollte denn bis vor kurzem sogar den vollen EU-Beitritt der Türkei? Das waren doch Sie. Das ist Ihnen jetzt wohl unangenehm.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Dazwischenreden können Sie ein anderes Mal.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sieht die Geschäftsördnung vor!)

Bei allen politischen Differenzen, die unsere Bundesregierung auch in Menschenrechtsfragen offen anspricht, hat Deutschland ein Interesse an den Beziehungen zur Türkei, vor allem auch im sicherheitspolitischen Bereich.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da steht auch drin, dass man frei reden soll!)

– Einfach einmal zuhören, dann nimmt man auch etwas auf. – Die Türkei ist und bleibt unser Partner in der NATO in einer sicherheitspolitisch fragilen Region.

Ihr Antrag ist rechtlich höchst fragwürdig. Mit Ihrem Antrag wollen Sie doch letztlich eine Einzelfallregelung treffen. Sie nennen sogar explizit die betroffenen Firmen. Wie jeder Jurastudent im Erstsemester weiß, ist so etwas unzulässig. Weiter schreiben sie in Ihrem dünnen Antrag – ich zitiere –:

Experten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in zwei Gutachten festgestellt, dass eine Erweiterung des Genehmigungsvorbehalts aus § 49 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für technische Unterstützung bezüglich chemischer oder biologischer Waffen oder Kernwaffen mit dem Zusatz „Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ mit dem Unionsrecht und der Verfassung vereinbar wäre.

(Beifall der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich habe mir die Mühe gemacht und die beiden Gutachten wirklich gelesen, und – oh Wunder! – da steht etwas ganz anderes. Vielleicht habe ich etwas anderes gelesen.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, wahrscheinlich!)

Der in Ihrem Antrag zitierte Satz geht nämlich nach einem Komma so weiter:

…, ist mangels diesbezüglicher Rechtsprechung die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen ungeklärt und eine abschließende Feststellung daher nicht möglich.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, mangels Rechtsprechung, genau!)

Das können Sie auf Seite 16 nachlesen, letzter Satz des Gutachtens. Das ist dann auch das wirklich abschließende Fazit des Gutachtens.

Schon zuvor heißt es aber – ich zitiere –: Es

kann nicht

– „nicht“!; dieses Wort ist wichtig –

abschließend festgestellt werden, ob ein nationaler Genehmigungsvorbehalt für die technische Unterstützung der Entwicklung und Produktion von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittstaaten durch deutsche Staatsbürger und Inländer mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Ebenfalls auf Seite 16. Im Vorteil ist, wer lesen kann, oder Sie hatten wieder Märchenstunde.

In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das Ihren Antrag angeblich stützen soll, heißt es weiter:

Ein Verbot bzw. ein Genehmigungsvorbehalt für die Mitwirkung deutscher Staatsbürger und Inländer an der Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern in anderen Mitgliedstaaten beschränkt die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Dienstleistungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit …

Eine solche Maßnahme dürfte

nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessene und erforderliche Maß hinausgehen. …

Es ist fraglich, ob es zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen erforderlich ist, die Unterstützung der Rüstungsproduktion in anderen EU-Mitgliedstaaten zu verbieten bzw. einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen.

Und in dem anderen Gutachten wird eine weitere interessante Frage aufgeworfen, nämlich die des Schutzes des Eigentums und einer möglichen finanziellen Entschädigung.

Das alles klingt ganz anders als in Ihrem Antrag. In Amerika würde man zu Ihrer Interpretation „alternative Fakten“ oder auf Neusächsisch „Fake News“ sagen. Ist das wirklich das Niveau, auf dem wir hier im Hohen Hause debattieren wollen? Nein.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Ihr Niveau!)

Ich stelle daher fest: Ihr Antrag ist erstens rechtlich höchst fragwürdig, beinhaltet zweitens unkalkulierbare Entschädigungsrisiken, schadet drittens unserer Sicherheit und dem NATO-Bündnis.

Daher fordere ich Sie auf: Hören Sie auf mit dem Tricksen, machen Sie sich nicht weiter lächerlich! Ziehen Sie den Antrag zurück!

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)