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Vor Ansteckung schützen – Wissen mehren

Bundestag debattiert über neues Gesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Mehr Corona-Tests, eine bessere Ausstattung der Gesundheitsämter und einen Bonus für Beschäftigte in der Pflege: Das sind wichtige Punkte des neuen Infektionsschutzgesetzes, über das der Bundestag jetzt erstmals debattierte.

Das Gesetz hat zum Ziel, besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und neue Erkenntnisse über den Verlauf der Epidemie zu erhalten.

Infektionsketten schneller durchbrechen

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatte der Bundestag bereits im März ein Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Bei dem neuen Gesetz geht es um ergänzende Maßnahmen, die sich im Laufe der vergangenen Wochen als notwendig erwiesen haben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte in der Debatte, es komme darauf an, das Gesundheitswesen leistungsstark und belastbar zu halten. Vor allem die Gesundheitsämter seien ein wichtiger Pfeiler in der Krise, den man personell und technisch stärken müsse. Denn nur so könnten Infektionsketten zügig erkannt, nachverfolgt und durchbrochen werden. 

Materielle Anerkennung für Pflegekräfte

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Georg Nüßlein, hielt fest, dass Deutschland bislang besser durch die Corona-Krise gesteuert sei, als man das am Anfang zu hoffen gewagt habe. Deshalb sei es an dieser Stelle wichtig, diejenigen im Gesundheitssystem zu würdigen, die besondere Belastungen zu ertragen hatten. Nüßlein sprach damit die einmalige Prämie für Altenpfleger an, die gestaffelt bis zu 1.000 Euro betragen soll und von den Ländern bis auf 1.500 Euro aufgestockt werden kann. Die Anerkennung müsse sich auch in einem materiellen Wert ausdrücken, sagte Nüßlein. 

Tests ausweiten

Ein weiterer Punkt im Gesetz ist die Ausweitung von Tests. Künftig sollen die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch Tests für Menschen bezahlen, die keine Ansteckungssymptome zeigen. Außerdem soll die GKV Tests auf Immunität finanzieren, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person dann nicht mehr ansteckend ist. Auch im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden. Auf diese Weise können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.

Immunitätsnachweis auf Wiedervorlage

Aus dem Gesetz gestrichen wurde eine Passage, die einen Immunitätsnachweis ermöglicht hätte – dokumentiert beispielsweise im Impfpass. Bislang kann eine Immunität allerdings noch nicht wissenschaftlich zweifelsfrei festgestellt werden. Unklar ist auch, wie lange die Immunität von Personen anhalten wird, die von der neuartigen Lungenkrankheit genesen sind.

Georg Nüßlein und der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke sprachen sich dafür aus, sich mit der Frage eines Immunitätsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt zu befassen. Wenn es einen aussagekräftigen Antikörpernachweis gebe, müsse man wissen, wie man damit umgehen wolle, sagte Henke.