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(Quelle: picture alliance / ZB)

Mehr Geld und weniger Bürokratie

Familienstärkungsgesetz verbessert die Situation für finanzschwache Familien

Der Bundestag hat das Familienstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin enthalten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. 

Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket - damit sind zentrale Forderungen von CDU und CSU in dem Gesetz umgesetzt. Die passgenauen Maßnahmen verbessern die Situation vieler Familien. "Nicht wie von einigen Parteien gewünscht im Gießkannenprinzip", so der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg. Familien mit geringem Einkommen würden noch besser unterstützt und somit auch die Chancen der Kinder auf Bildung und Teilhabe ausgebaut. "Durch die geplanten Erleichterungen und Erweiterungen beim Kinderzuschlag vergrößern wir nicht nur den engen finanziellen Spielraum der betreffenden Familien, sondern schaffen auch Erwerbsanreize für Eltern", so Weinberg.

Kinderzuschlag steigt, Höchsteinkommensgrenze wird abgeschafft

Für finanzschwache Familien heißt das konkret: Der Kinderzuschlag wird auf 185 Euro erhöht. "Wir schaffen die Höchsteinkommensgrenze ab, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft und wir erleichtern die Antragstellung des Kinderzuschlages wesentlich", erklärt Weinberg. "Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten."

„CDU und CSU halten Wort", so kommentiert auch Maik Beermann, als Berichterstatter für dieses Thema zuständig. "Wir unterstützen und entlasten diejenigen, die arbeiten und Kinder erziehen. Wir helfen insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit kleinem Einkommen... schaffen wir beispielsweise die Eigenanteile für Mittagessen und Schulbeförderung ab und ermöglichen einen leichteren Zugang zu Lernförderung", so Beermann. 

Zugang wird entbürokratisiert

Der Unionspolitiker freut sich besonders, dass es gelungen sei, an vielen Stellen bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, die Leistungen insgesamt zu erhöhen und den Erwerbsanreiz zu stärken. "Und wir machen den Weg frei für die Digitalisierung der Anträge auf das Bildungs- und Teilhabepaket beim Kinderzuschlag – auf ein Schriftformerfordernis wird nun verzichtet.“