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(Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion/Michael Wittig)

Arbeit der Fraktion: Gremien und Termine

Aus dem Innenleben einer Fraktion

•    Zwischen freiem Mandat und parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen
•    Arbeit an Gesetzesvorlagen, Initiativen und Positionspapieren
•    Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU eine Besonderheit im Bundestag

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197 Abgeordnete zählt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Doch politischen Einfluss haben die Parlamentarier nur, wenn sie eng zusammenarbeiten. Die Meinungsbildung ist oft ein mühsamer Prozess. Debattiert wird in allen Gremien, gerungen auf allen Ebenen. Am Ende entstehen gemeinsame Gesetzesvorlagen, Initiativen und Positionspapiere.

Konstituierung der Fraktion
Foto: Tobias Koch

Von den 197 Abgeordneten, die für die Unionsfraktion im 20. Deutschen Bundestag sitzen, gehören 152 der CDU an, 45 der CSU. Die Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU ist eine Besonderheit im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland: In ihr vereinen sich die Abgeordneten zweier voneinander unabhängiger Parteien. Der Zusammenschluss ist nur deshalb möglich, weil beide Parteien in keinem Bundesland miteinander konkurrieren. Das ist seit 1949 so: Während sich die CSU nur in Bayern zur Wahl stellt, wirbt die CDU in allen anderen Bundesländern um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler.  Die Fortführung dieser Fraktionsgemeinschaft auch in der 20. Wahlperiode haben beide Seiten in der konstituierenden Fraktionssitzung zwei Tage nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 beschlossen. 

Wie arbeitet nun die Fraktion, wie organisiert sie sich? Oberstes Beschlussorgan ist die sogenannte Fraktionsversammlung, zu der die Abgeordneten in jeder Sitzungswoche einmal zusammenkommen – in der Regel dienstags. Dort haben sie die Möglichkeit, sich über aktuell anstehende Fragen zu informieren oder zu äußern. In der Fraktionssitzung beschließen sie Gesetzentwürfe und Initiativen, sie vereinbaren Rednerlisten für die Plenardebatten.

Fraktion_Unterschriftenliste
Foto: Tobias Koch

Die Fraktionsführung macht sich in den Sitzungen ein Bild von der Stimmung, von der sie sich bei ihrem weiteren Vorgehen leiten lässt. Wichtig zu wissen: Wenn es zur Abstimmung über ein politisches Vorhaben kommt, gibt es keinen Fraktionszwang. Wie er abstimmt, steht jedem Abgeordneten frei. Damit die politische Führung aber keine unangenehmen Überraschungen erlebt, sind Abgeordnete, die von der Fraktionslinie abweichen wollen, gehalten, ihre Absicht dem Vorsitzenden und dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer vorher mitzuteilen. Nur so kann die parlamentarische Demokratie im Spannungsfeld zwischen freiem Mandat und Mehrheitsverhältnissen im Bundestag funktionieren.

Arbeitsgruppen, soziologische Gruppen, Beauftragte und Fachsprecher

Neben dem Fraktionsplenum gibt es weitere bedeutsame Gremien, in denen Vorarbeiten geleistet und Meinungen geformt werden: Zu ihnen gehören beispielsweise die Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen – von Haushalt und Finanzen über Familie und Gesundheit bis zu Wirtschaft und Umwelt – spiegeln thematisch die Ausschüsse des Bundestages beziehungsweise die Fachressorts im Kabinett wider. 

Fraktionsebene
Foto: Tobias Koch

Von der Arbeit in den Arbeitsgruppen dringt kaum etwas an die Öffentlichkeit. Dort werden die Gesetzentwürfe der Bundesregierung begutachtet oder eigene Gesetzentwürfe erstellt. Es werden Anträge besprochen, Ausschusssitzungen vorbereitet, Strategie und Taktik beraten. Die Arbeitsgruppenvorsitzenden sind die politisch verantwortlichen Sprecher für ihr Themengebiet. 

Zu den Organisationseinheiten der Fraktion gehören darüber hinaus die sogenannten soziologischen Gruppen – etwa die Gruppe der Frauen oder die Arbeitnehmergruppe. Die soziologischen Gruppen ähneln Interessenvereinigungen innerhalb der Fraktion. Zudem gibt es einen Beauftragten für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, einen Beauftragten für die maritime Wirtschaft sowie Fachsprecher für wichtige Themen wie Kirchen und Religionsgemeinschaften, Krisenprävention oder Staatsmodernisierung.

Vorstand führt Geschäfte

Das engste Führungsgremium der Fraktion ist der Geschäftsführende Vorstand. Er kümmert sich um die laufenden Geschäfte der Fraktion und bereitet die Fraktionssitzungen vor. Gleichzeitig ist er ein Ort der Diskussion, an dem strategisch wichtige Fragestellungen besprochen werden. Im Geschäftsführenden Vorstand versammeln sich der Vorsitzende und seine Stellvertreter mit den Parlamentarischen Geschäftsführern, den Justiziaren und dem Sprecher der CDU-Landesgruppen. Der Fraktionsvorsitzende kann Gäste zu den Beratungen hinzuziehen – in der Regel der Bundestagspräsident, die Vizepräsidenten und die Generalsekretäre von CDU und CSU. Aus den montäglichen Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands dringt üblicherweise nichts nach außen.

Glocke_Fraktion
Foto: Michael Wittig

Der Fraktionsvorstand, dessen Sitzungen sich unmittelbar an die Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands anschließen, diskutiert die anstehenden politischen Fragen in einem größeren Kreis: Zu den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstands kommen die Arbeitsgruppenvorsitzenden, die Vorsitzenden der soziologischen Gruppen und die Beisitzer hinzu. Auch hier sind Gäste, etwa Parlamentarische Staatssekretäre, zugelassen.

Koordinatoren und Parlamentsmanager

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind für bestimmte Politikfelder zuständig und koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind so etwas wie die Manager der Fraktion. Sie erledigen die parlamentarischen, juristischen und organisatorischen Aufgaben, z.B. die Abstimmung der Plenartagesordnung, die Ausschuss- und Gremienbesetzung oder die Veranstaltungsplanung.

Landesgruppen bündeln regionale Interessen

Die Abgeordneten der einzelnen Bundesländer schließen sich zu Landesgruppen zusammen, was nicht zuletzt mit der Entstehungsgeschichte der CDU zu tun hat. Die Bundes-CDU wurde 1950 aus einem Zusammenschluss von Landesverbänden heraus gegründet.

Die Mitglieder einer Landesgruppe treffen sich ebenfalls meist am Montagabend in Sitzungswochen und diskutieren ihrerseits über die anstehenden Themen. Dabei haben sie auch regionale Interessen im Blick. Eine besondere Stellung unter den Landesgruppen der Fraktion nimmt die CSU-Landesgruppe ein, der Zusammenschluss der Abgeordneten aus Bayern.