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(Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion/Michael Wittig)

Arbeit der Fraktion: Gremien und Termine

Aus dem Innenleben einer Fraktion

  • Abgeordnete zwischen persönlichem Gewissen und Linie der Fraktion
  • Arbeit an Gesetzesvorlagen, Initiativen und Positionspapieren
  • Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU eine Besonderheit im Bundestag

208 Abgeordnete zählt die CDU/CSU und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion im 21. Deutschen Bundestag. Ihre Stärke geltend machen kann die Fraktion jedoch nur, wenn die Parlamentarier eng zusammenarbeiten. Die Meinungsbildung innerhalb der Fraktion ist allerdings oft ein mühsamer Prozess. Debattiert und gerungen wird nicht nur in großer Runde, sondern in allen Gremien, auf allen Ebenen. Am Ende entstehen gemeinsame Gesetzesvorlagen, Initiativen und Positionspapiere.

Von den 208 Abgeordneten gehören 164 der CDU an, 44 der CSU. Die Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU ist eine Besonderheit im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland, und zwar seit der Staatsgründung 1949. Der Zusammenschluss ist nur deshalb möglich, weil diese beiden voneinander unabhängigen Parteien in keinem Bundesland miteinander konkurrieren. Während sich die CSU nur in Bayern zur Wahl stellt, tritt die CDU in allen anderen Bundesländern an.  Die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft auch in der laufenden Wahlperiode haben beide Seiten in der konstituierenden Fraktionssitzung am 25. Februar 2025 beschlossen, zwei Tage nach der Bundestagswahl.

Auf dieser Sitzung haben sich die alten und neuen Abgeordneten erstmals kennengelernt. Die Neuen beziehen zunächst ihre Büros und machen sich mit der parlamentarischen Arbeit vertraut. Richtig los geht es für die Parlamentarier nach der konstituierenden Sitzung des Bundestages, die spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl stattfinden muss, in diesem Fall also spätestens am 25. März.

Konstituierung der Fraktion
Foto: Tobias Koch

Wie organisiert sich die Fraktion? 

Der parlamentarische Ablauf hat seine Gesetzmäßigkeiten und Ordnungsschemata. Oberstes Beschlussorgan ist die sogenannte Fraktionsversammlung, zu der die Abgeordneten in der Regel am Dienstag einer jeder Sitzungswoche zusammenkommen. Dort haben sie die Möglichkeit, untereinander zu debattieren und sich abzustimmen. In der Fraktionssitzung beschließen sie ihre Gesetzentwürfe und Initiativen, vereinbaren sie die Rednerlisten für die Debatten im Plenum.

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Foto: Tobias Koch

Die Fraktionsführung macht sich in den Sitzungen ein Bild von der Stimmung, von der sie sich bei ihrem weiteren Vorgehen leiten lässt. Wichtig zu wissen: Wenn es zur Abstimmung über ein Vorhaben kommt, gibt es keinen Fraktionszwang. Wie er oder sie abstimmt, steht jedem und jeder Abgeordneten frei. Parlamentarier sind laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen unterworfen. 

Damit die politische Führung aber keine unangenehmen Überraschungen erlebt, sind Abgeordnete, die die Meinung der Gesamtfraktion nicht teilen, gehalten, ihre Absicht dem Vorsitzenden und dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer vorher mitzuteilen. Nur so kann die parlamentarische Demokratie im Spannungsfeld zwischen freiem Mandat und Mehrheitsverhältnissen im Bundestag funktionieren.

Hinter den Kulissen: Arbeit in den Gremien 

Neben dem Fraktionsplenum gibt es eine Reihe von Gremien, in denen Vorarbeiten geleistet und Meinungen geformt werden. Zu ihnen gehören beispielsweise die Arbeitsgruppen. Thematisch spiegeln die Arbeitsgruppen die Ausschüsse des Bundestages beziehungsweise die Fachressorts im Kabinett wider – von Wirtschaft und Finanzen über Innen und Recht bis zu Umwelt und Soziales. 

Von der Arbeit in den Arbeitsgruppen dringt kaum etwas an die Öffentlichkeit. Dort werden in Kleinarbeit Gesetzentwürfe erstellt oder geprüft. Es werden Anträge besprochen, Ausschusssitzungen vorbereitet, Strategie und Taktik beraten. Die Arbeitsgruppenvorsitzenden sind die politisch verantwortlichen Sprecher für ihr Themengebiet. 

Zu den Organisationseinheiten der Fraktion gehören darüber hinaus die sogenannten soziologischen Gruppen – etwa die Gruppe der Frauen oder die Junge Gruppe, der Parlamentskreis Mittelstand oder die Arbeitnehmergruppe. Die soziologischen Gruppen ähneln Interessenvereinigungen innerhalb der Fraktion. Zudem gibt es Beauftragte und Fachsprecher für Themen von besonderer Bedeutung.

Vorstand führt Geschäfte

Das engste Führungsgremium der Fraktion ist der Geschäftsführende Vorstand. Er kümmert sich um die laufenden Geschäfte der Fraktion und bereitet die Fraktionssitzungen vor. Gleichzeitig ist er ein Ort der Diskussion, an dem strategisch wichtige Fragestellungen besprochen werden. Im Geschäftsführenden Vorstand versammeln sich der Vorsitzende und seine Stellvertreter mit den Parlamentarischen Geschäftsführern, den Justiziaren und dem Sprecher der CDU-Landesgruppen. Der Fraktionsvorsitzende kann Gäste zu den Beratungen hinzuziehen – in der Regel der Bundestagspräsident, die Vizepräsidenten und die Generalsekretäre von CDU und CSU. Aus den Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands dringt üblicherweise nichts nach außen.

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Foto: Michael Wittig

Der Fraktionsvorstand, dessen Sitzungen sich unmittelbar an die Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands anschließen, diskutiert die anstehenden politischen Fragen in einem größeren Kreis. Zu den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstands kommen die Arbeitsgruppenvorsitzenden, die Vorsitzenden der soziologischen Gruppen und die Beisitzer hinzu. Auch hier sind Gäste, etwa Parlamentarische Staatssekretäre, zugelassen.

Koordinatoren und Parlamentsmanager

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind für bestimmte Politikfelder zuständig und koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind so etwas wie die Manager der Fraktion. Sie erledigen die parlamentarischen, juristischen und organisatorischen Aufgaben, z.B. die Abstimmung der Plenartagesordnung, die Ausschuss- und Gremienbesetzung oder die Veranstaltungsplanung.

Landesgruppen bündeln regionale Interessen

Die Abgeordneten der einzelnen Bundesländer schließen sich zu Landesgruppen zusammen, was nicht zuletzt mit der Entstehungsgeschichte der CDU zu tun hat. Die Bundes-CDU wurde 1950 aus einem Zusammenschluss von Landesverbänden heraus gegründet.

Die Mitglieder einer Landesgruppe treffen sich ebenfalls zu Beginn einer Sitzungswoche und diskutieren ihrerseits über die anstehenden Themen. Dabei haben sie regionale Interessen im Blick. Eine besondere Stellung unter den Landesgruppen der Fraktion nimmt die CSU-Landesgruppe ein, der Zusammenschluss der Abgeordneten aus Bayern.