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Alexander Hoffmann: Wir wollen bundesweit einheitliche verbindliche Regelungen

Rede zur Verteilung der Maklerkosten

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Högl, auch ich will Sie verabschieden, will Danke sagen für eine angenehme Zusammenarbeit. Aber ich will es natürlich schon mit einem letzten Gruß verbinden.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich war nämlich durchaus überrascht, als Sie gesagt haben, es sei ein offenes Geheimnis, dass die SPD so gerne das Bestellerprinzip gehabt hätte. Ich habe eine Pressemitteilung vom Kollegen Fechner gelesen, wo er gesagt hat, die hälftige Teilung, wie wir sie heute beschließen, sei auf die Initiative der SPD zurückgegangen.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Ja, immerhin! – Heiterkeit bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, da müssen Sie sich intern irgendwie einigen. Trotzdem alles Gute bei Ihrer neuen Aufgabe!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Immobilienmärkte in Deutschland sind durcheinandergewirbelt. Sie sind differenziert und inhomogen; und wir haben unterschiedliche Konstellationen. Wir haben einerseits Regionen, wo es erheblichen Mangel an Wohnraum und einen großen Bedarf gibt. Da ist es sicher so, dass man sagen muss: Der Verkäufer und der Makler sitzen am längeren Hebel. – Wir wissen auch, dass das in Einzelfällen dazu führt, dass da die Bedingungen im Kaufvertrag diktiert werden. Aber es gibt auch andere Regionen, dort, wo das Angebot größer ist als die Nachfrage, oftmals im ländlichen Raum. Da ist der Käufer derjenige, der am längeren Hebel sitzt.

Differenziert, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ist auch die Rolle des Maklers zu sehen. Ich würde schon noch gerne ein paar Sätze zu seiner Rolle verlieren, weil mir das an mancher Stelle zu einfach ist, wie die Grünen oder Sie von der Linken die Rolle des Maklers klein- und schlechtreden. Ein guter Makler – nur die halten sich auf dem Markt – macht doch mehr, als die Türe aufzuschließen. Denn selbst in einem florierenden Wohnungsmarkt wie in Berlin ist es doch so, dass er Fragen klärt, und zwar für Käufer und Verkäufer, wenn er mit beiden einen Vertrag hat. Er organisiert nicht nur die Besichtigung. Er klärt zum Beispiel Fragen rund um die Bonität. Er berät auch beim Kaufvertrag. Für diese Leistungen haftet er auch. Deswegen ist es durchaus adäquat, das angemessen zu vergüten. In den Gebieten, wo das Angebot an Wohnraum stärker ist als die Nachfrage, ist es natürlich so, dass ich, um auf mein Angebot aufmerksam machen zu können, einen guten Makler brauche.

Wir haben Ihnen heute einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir verfolgen drei Ziele: Wir wollen bundesweit einheitliche verbindliche Regelungen, wir wollen den Käufer davor schützen, dass Zwangslagen ausgenutzt werden, und – Kollege Luczak hat es erklärt – wir wollen einfach mehr Wettbewerb. Das wird zu einer deutlichen Entspannung bei den Kaufnebenkosten führen, zumindest was die Maklerprovision angeht. Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich bitte um Zustimmung.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)