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Alexander Hoffmann: "Kinder müssen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden"

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute hier beschließen, sendet ein eindeutiges Signal ins Land hinaus. Das Signal lautet: Wir sind bereit, wirklich alle Register zu ziehen, um unsere Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

Dazu bauen wir zunächst einmal eine alte Unionsforderung ins Strafgesetzbuch ein: Sowohl der sexuelle Missbrauch von Kindern als auch der Besitz kinderpornografischen Materials sind ab jetzt Verbrechen. Natürlich ging es uns einerseits um das Signal, andererseits – das ist vorhin schon angeklungen – haben die Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung wegen eines Verbrechens damit sehr viel effizientere Ermittlungsmöglichkeiten als Instrumente parat. Zudem erweitern wir auch die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und der Onlinedurchsuchung; auch das sind effiziente Ermittlungsinstrumente. Damit reagieren wir darauf, dass vor allem die digitale Welt dazu beiträgt, dass Straftaten wie sexueller Missbrauch und der Besitz kinderpornografischen Materials eine unglaubliche Dynamisierung erleben; schauen Sie sich nur das Anwachsen der Zahlen in den letzten zehn Jahren an.

Ich möchte jetzt noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der uns als CSU immer ein Herzensanliegen gewesen ist und den wir deshalb tatsächlich als Herzstück dieser Reform bezeichnen wollen. Warum? – Weil alle Instrumente, die ich bislang genannt habe, eigentlich nur rückwirkend wirken. Das ist alles, was ein Rechtsstaat tun kann und tun muss, wenn es schon zu einem Übergriff gekommen ist.

Viel besser ist es allerdings, wenn der Rechtsstaat schon im Vorfeld agiert und am besten dafür sorgt, dass es gar nicht erst zu einem Übergriff kommt. Deshalb haben wir als CSU den Zusammenhang zwischen dem Bundeszentralregister und dem erweiterten Führungszeugnis immer als Instrument gesehen, die Kinder vor den Tätern und auch die Täter vor sich selbst zu schützen. Deshalb haben wir als CSU den lebenslangen Eintrag ins Bundeszentralregister gefordert.

Frau Ministerin, ich möchte Danke sagen, dass Sie sich von unseren Argumenten haben überzeugen lassen.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ist gar nicht da!)

Wir haben jetzt grundlegende Veränderungen ins Bundeszentralregister geschrieben: Die einschlägigen Fristen, die generell gelten, sind verändert worden, und zwar auf zehn und zwanzig Jahre, und für schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs und für bestimmte Konstellationen der Wiederholung gilt jetzt der lebenslange Eintrag ins Bundeszentralregister. Damit ist sichergestellt, dass ein solcher Täter ein Leben lang weder als Übungsleiter, als Trainer oder als Betreuer mit Kindern zu tun hat. Das ist ein großer Erfolg. Deswegen sage ich Ihnen von der Opposition: Wir empfinden es an der Stelle ein bisschen einsilbig, wenn Sie sich heute bei diesem Gesetz nur kraftvoll enthalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)