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Alexander Hoffmann: Kein Täter soll sich mehr sicher fühlen können

Rede zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der ein eindeutiges Signal aussendet. Das Signal lautet: Kein Täter im Bereich Kindesmissbrauch soll sich mehr sicher fühlen können.

Ich will auf beide Bausteine in Kürze eingehen, zunächst einmal auf die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs beim Cybergrooming. Da, liebe Grüne, will ich schon ganz ehrlich sagen, bin ich ein Stück weit enttäuscht. Gestern hat die Frau Künast – sie ist da – bei einer Debatte, in der es um Sicherheit im Internet ging, noch vollmundig gefordert: Lassen Sie uns über Cybergrooming reden!

(Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Heute reden wir über Cybergrooming. Aber Sie können sich nicht vorstellen, der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs beim Cybergrooming zuzustimmen. Ich will – das sage ich Ihnen auch ganz ehrlich – auch gerade aufgrund des Beitrags von der Kollegin Bayram ein bisschen weiter gehen. Ich hätte mir schon gewünscht – ganz ehrlich –, dass Sie gerade auch in Ansehung Ihrer speziellen Parteigeschichte mit dem Thema „Strafbarkeit des untauglichen Versuchs beim Cybergrooming“ etwas offener und kritischer umgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn wir dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Fehler nicht machen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit haben Sie sich keinen Gefallen getan, mit diesem Beitrag! Bis gerade fand ich die Debatte sehr sachlich!)

– Jetzt empören Sie sich doch nicht! – Wir dürfen nämlich nicht dieses Momentum des Einwirkens kleinreden. Da kommen jetzt immer die Begründungen: „Ja, da ist ja noch nichts passiert“ und „Es ist eine nicht vertretbare Vorverlagerung“. In der Anhörung, bei der Sie ja auch zugegen waren, ist sehr deutlich geworden, dass gerade das Einwirken dazu führt, dass Kinder schwer traumatisiert sind und teilweise über Jahre hinweg kein normales Leben mehr führen können. Deswegen ist es gerechtfertigt, die Strafbarkeit so weit nach vorne zu verlagern.

Sie sagen, die bisherigen Mittel des Polizeirechts würden reichen. Dahinter möchte ich schon einmal ein Fragezeichen setzen. Kollege Movassat sagt: Polizeirecht ist Gefahrenabwehrrecht. – Sie vermischen da zwei Dinge. Was Sie meinen, ist die ständig wiederkehrende Behauptung, dass bei einem Täter, der anbandeln und Kontakt aufbauen würde, ein Anfangsverdacht für den Besitz von Kinderpornografie gegeben wäre und man dann durchsuchen könnte. Aber auch da, muss man ganz ehrlich sagen, ist doch in der Anhörung deutlich geworden, dass in der Praxis die Staatsanwälte und die Richter eben einen solchen Anfangsverdacht nicht für gegeben ansehen.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das habe ich so nicht gesagt! Das geben Sie falsch wieder!)

Deswegen ist es wichtig, dass wir das gesetzlich neu regeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will jetzt noch ein paar Sätze zu diesem zynischen Begriff oder zu diesem Teilbereich „Keuschheitsprobe“ sagen. Um das klarzustellen, Kollege Movassat: Sie sagen, Sie hätten Bedenken, weil dann noch mehr kinderpornografisches Material auf den Markt kommen würde. Ich glaube, wir müssen uns da einmal über die Mengenverhältnisse klar werden. Wenn wir jetzt hier die Ermittlungen mit computergeneriertem Material zulassen, dann reden wir über Bilder in einer Größenordnung, die bundesweit ungefähr in einem zweistelligen Bereich im Jahr liegt. Wir reden aber über einen Markt, auf dem Hunderttausende von Bildern im Umlauf sind. Bei dieser Größenordnung davon zu reden, dass jetzt mehr Bilder dazukämen und das problematisch sei, empfinde ich – Entschuldigung – schon fast als zynisch.

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen damit einen gewaltigen Schritt nach vorne. Aber in Ansehung der steigenden Zahlen und in Ansehung der steigenden Herausforderungen in der digitalen Welt dürfen wir nicht ruhen. Der Kollege Luczak hat deswegen berechtigterweise skizziert, was wir uns noch wünschen. Ich glaube, das muss ein Stück weit eine Daueraufgabe werden. Der wollen wir uns stellen. Wir sind sehr dankbar, dass wir das in der Großen Koalition geschafft haben. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)