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Alexander Hoffmann: "Der Schutz des geistigen Eigentums gilt auch in der digitalen Welt"

Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Urheberrechtsschutz ist Eigentumsschutz. Geistiges Eigentum ist in diesem Land genauso werthaltig und schützenswert wie Sacheigentum.

(Beifall der Abg. Elisabeth Motschmann [CDU/CSU])

So wie jemand bei der Schöpfung einer Sache muss eben auch ein Autor, ein Musiker, ein Künstler vom Erfolg seines geistigen Eigentums profitieren können. Dieser Schutz des geistigen Eigentums gilt in der digitalen Welt ebenso wie in der analogen Welt.

Aber es gibt Besonderheiten im Netz, und dieser Gesetzentwurf soll genau diesen Besonderheiten gerecht werden. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Ich bin begeisterter Karnevalist, war Karnevalsprinz. Mein Karnevalsverein macht dreimal im Jahr eine Veranstaltung. Da treten Büttenredner auf, Musiker, Garden, Männerballett. Oftmals ist das hinterlegt mit einer Musik, die nicht lizenzfrei ist.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Männerballett!)

Mein Karnevalsverein löst diese Lizenzrechte wie selbstverständlich ab, weil er ja davon profitiert. Er betreibt eine Bar, er verkauft Essen, er verkauft Getränke, er legt ein Abendprogramm auf, das mit Annoncen finanziert wird.

Wenn aber dann die Jugendgarde, die bei dieser Veranstaltung auftritt, ein paar Wochen später privat entscheidet: „Unser Tanz war so toll, alle haben sich gefreut, wir nehmen den auf und stellen ihn auf Youtube“, dann muss die Jugendgarde damit rechnen, dass, wenn der Rechteinhaber der Musik bei Youtube anklopft und sagt: „Da ist meine Musik auf deiner Plattform gestreamt“, Youtube den Rechteinhaber zur Jugendgarde schickt und sagt: Die Jugendgarde vom RCC Retzbach ist zuständig, setz dich mit denen auseinander.

Da sagen wir ganz klar: Das ist eine Schieflage. Das können wir nicht hinnehmen, weil der Satz gelten muss: Der, der profitiert – das ist Youtube in dem Fall –, muss sich doch auch bitte um die Rechteverwertung kümmern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben im Netz eine Schieflage. Über 80 Prozent aller Uploads von Musik und anderen künstlerischen Darbietungen finden auf den großen Plattformen statt: Youtube, Google, Facebook, Instagram. Bis heute lösen diese Plattformen nur einen marginalen Bruchteil der tatsächlichen Lizenzrechte ab. Wenn wir Marktmacht durch Alleinstellungsmerkmale verhindern wollen – wie das gelingt, hat Australien kürzlich demonstriert –, dann ist dieser Gesetzentwurf die einzig richtige Antwort.

Ich will zu Uploadfilter noch etwas sagen. Sie sind nicht vorgeschrieben. Eine kleine Plattform schafft es locker ohne Software, diesen Sorgfaltsanforderungen gerecht zu werden. Wenn Sie aber jetzt mit Feuer und Schwert gegen Varianten kämpfen, die Youtube, Facebook, Google zurate ziehen müssen, um dieser Sorgfaltspflicht gerecht zu werden, dann machen Sie Politik für die großen Plattformen,

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Unsinn!)

und dann müssen Sie sich schon fragen lassen, wie ernst Sie Urheberrechte, Autorenrechte, Künstlerrechte in diesem Land nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Martin Rabanus [SPD])

Ich freue mich auf die Beratungen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)