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(Quelle: Unsplash.com)

Faktencheck: Sichere Herkunftsstaaten

Was sind sichere Herkunftsstaaten? Warum ist die Einstufung einzelner Länder als "sicher" so wichtig? Hier der Faktencheck: 

Faktencheck

  • Was sind sichere Herkunftsstaaten?

    Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 16 a Abs. 3 GG) sind solche Staaten, in denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. 

     

  • Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einstufung eines Landes als sicheren Herkunftsstaat?

    Die Einstufung als sicheres Herkunftsland schreckt all jene ab, die sich aus wirtschaftlicher Not auf den Weg nach Europa machen. Dass diese Botschaft bei den Betroffen ankommt, zeigt das Beispiel der sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo, die 2014 und 2015 auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt wurden. Von dort kommen heute kaum noch Asylsuchende. Denn für sie lohnt es sich nicht mehr, ihr Hab und Gut zu verkaufen, um sich hier niederzulassen – und sei es auch nur für die Dauer des Asylverfahrens.

  • Was passiert mit Asylanträgen von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten?

    Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, solange die Betroffenen nicht glaubhaft nachweisen können, dass sie entgegen dieser Vermutung doch verfolgt werden (Paragraph 29 a Asylgesetz).

    Das bedeutet: Gleichwohl können Bürger aus diesen Ländern hier Asyl bekommen. Denn das Recht auf Asyl ist ein vom Grundgesetz garantiertes Individualrecht.

  • Was bedeutet die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat für den Asylverfahrensprozess?

    Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ermöglicht den Behörden damit schnellere Verfahren und einfache Regeln für eine zentrale Unterbringung. Für den Asylbewerber kann das Arbeitsverbot und kürzere Klagefristen bedeuten.

    Bürger aus diesen sicheren Herkunftsstaaten, die in Deutschland Asyl beantragen, können leichter und schneller in ihre Heimat zurückgeführt werden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie dort weder politisch verfolgt noch unmenschlich behandelt oder bestraft werden.

  • Können Bürger sicherer Herkunftsstaaten in Deutschland Asyl bekommen?

    Ja, Bürger aus diesen Ländern können in Deutschland Asyl bekommen. Denn das Recht auf Asyl ist ein vom Grundgesetz garantiertes Individualrecht. Sie werden persönlich angehört und jeder Antrag wird individuell vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und beschieden. Das Asylrecht wird also nicht eingeschränkt.

  • Welche Staaten gelten als sichere Herkunftsstaaten?

    Sichere Herkunftsstaaten nach deutschem Recht sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II des Asylverfahrensgesetzes aufgeführten Staaten.

    Derzeit sind dort Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien sowie seit Oktober 2015 auch Albanien, Montenegro und Kosovo verzeichnet. Der Bundestag hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, auch Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste aufzunehmen. Das hat der Bundesrat auf Initiative der rot-grün-links-regierten Bundesländer im März 2017 abgelehnt.

    Am 18. Januar 2019 hat der Bundestag erneut die Staaten Algerien, Marokko, Tunesien und zusätzlich Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt.