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Rente
(Quelle: picture alliance/dpa/ZB)

Faktencheck | Rente und Steuern

Ein fester Anker in der Krise: die sozialen Sicherungssysteme

Die COVID-19-Pandemie stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Doch gerade in der Krise bewähren sich die sozialen Sicherungssysteme und ein Steuersystem mit Augenmaß. Fragen und Antworten im Faktencheck:

Faktencheck

  • Wer soll das alles bezahlen? Kommt jetzt eine Steuererhöhung?

    Das Ziel der CDU/CSU-Fraktion ist es, dass Deutschland aus den Schulden rauswächst, vergleichbar mit der Zeit nach der Finanzkrise 2008/2009. Auch damals wurden hohe Schulden aufgenommen. Dagegen wären Steuererhöhungen und Sparen an der falschen Stelle der falsche Weg. Fest steht: Steuererhöhungen haben noch nie für Wachstum gesorgt.

  • Muss ich wegen Corona Angst um meine Rente haben?

    Der legendäre Satz von Norbert Blüm behält auch in der gegenwärtigen Krise seine Gültigkeit: Die Rente ist sicher. Bereits in der Finanzkrise 2008/2009 wurde eine Rentenkürzung verhindert, die angesichts der gesunkenen Löhne und Gehälter sonst automatisch gekommen wäre. Daran halten wir auch in der Corona-Krise fest.

    Die Rente ist auch für Arbeitnehmer sicher, die zurzeit Kurzarbeitergeld beziehen. Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit sowohl auf das konkrete Gehalt als auch auf die spätere Rentenhöhe aus. Grundsätzlich gilt: Die Beiträge werden auf der Basis des jeweiligen Verdienstes gezahlt – jeweils
    vom Versicherten und vom Arbeitgeber. Um etwaige Verluste zu minimieren, stockt der Arbeitgeber in der Phase der Kurzarbeit die Beiträge auf. Diese Aufstockung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss nicht eigens vom Arbeitnehmer beantragt werden.

  • Wird jetzt die Umsatzsteuer erhöht und damit alles teurer?

    Nein, im Gegenteil: Um den Konsum anzukurbeln, wird vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt: Der normale Steuersatz sinkt dann von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent. In der Gastronomie gilt für Speisen zum dortigen Verzehr im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Juni 2021 nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz

  • Warum wird nicht einfach „frisches Geld“ gedruckt, wenn wir so viele Schulden haben?

    Das wäre rechtlich unmöglich und ökonomisch falsch. Die Europäische Zentralbank darf nach den europäischen Verträgen die öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten nicht mit frischem Geld versorgen. Die Staaten müssen sich über Steuern oder über die Ausgabe von Anleihen am Kapitalmarkt finanzieren. Eine „monetäre Staatsfinanzierung“ durch die EZB wollen wir weder für andere Mitgliedstaaten in Europa noch für Deutschland. Wenn die Notenbanken die Druckerpresse anwerfen, kann dies zu hoher Inflation führen, wie die Wirtschaftsgeschichte zeigt.

  • Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn mein Arbeitgeber in Schwierigkeiten gerät?

    Sollte ein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, gehen die Betriebsrentenansprüche nicht verloren. Der Pensions-Sicherungs-Verein schützt nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Unter gesetzlichen Insolvenzschutz stehen sowohl Alters- als auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen.

  • Warum werden immer nur die großen Unternehmen gerettet und die kleinen und mittelständischen Unternehmen bleiben auf der Strecke?

    Das entspricht nicht den Tatsachen. Um den wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie wirksam zu begegnen, wurden eine Vielzahl von Hilfsprogrammen aufgelegt, die sich gerade nicht nur an große Unternehmen richten.

    Es werden für Unternehmen und auch Selbständige verschiedene Hilfen in Form von Krediten oder Soforthilfen zur Verfügung gestellt: Überbrückungshilfen Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Dieses Überbrückungsgeld knüpft an die Soforthilfen an und hat ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt auch Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Zu den laufenden Betriebskosten zählen zum Beispiel Miet- oder Pachtkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Kredite für kleine, mittlere und große Unternehmen

    Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Es wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet. Er sieht Liquiditätshilfen über KfW-Programme, staatliche Liquiditätsgarantien oder Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals vor. Zwar stehen größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bei diesem Fonds im Fokus, es besteht aber die Möglichkeit, auch kleinere Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen und Sektoren zu berücksichtigen. Kredite bei KfW: Bei der KfW gibt es Kreditprogramme, die zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise geschaffen wurden.

    KfW Sonderprogramm: Das KfW-Sonderprogramm 2020 läuft seit 23. März 2020. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden hierfür massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, wurden beispielsweise deutlich reduziert. Die Haftung für diese Kredite übernimmt größtenteils die KfW (80 Prozent bis 90 Prozent). Dafür garantiert der Bund. Bei Krediten unter 3 Millionen Euro übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Hausbanken. Kredite bis 10 Millionen Euro können mit vereinfachter Risikoprüfung vergeben werden. KfW-Schnellkredite: Um insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen Liquidität zu verschaffen, wurde der KfW-Schnellkredit 2020 beschlossen. Er ermöglicht es Unternehmen in geordneten finanziellen Verhältnissen und mit mehr als zehn Beschäftigten, einen KfW-Kredit von bis zu 800.000 Euro aufzunehmen. Die Hausbanken der Unternehmen werden dabei vollständig von der Haftung freigestellt. Die Laufzeit kann auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Die KfW-Schnellkredite sind nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank zu beantragen.

  • Kommt jetzt eine Reichensteuer, um die ganzen Hilfsmaßnahmen zu finanzieren?

    Neustart nach dem Ende der Corona-Krise. Die „Reichen“ in einer „Reichensteuer“ sind keine Kapitalisten, sondern Selbstständige, Freiberufler, mittelständische Unternehmen, die wir dringend brauchen, um unsere Wirtschaft wieder zu stärken und Arbeitsplätze in Deutschland zu halten. Eine Reichensteuer würde schweren Schaden anrichten. Schon jetzt zahlen die oberen zehn Prozent mehr als 50 Prozent des Steueraufkommens der Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird auch nach 2021 für die oberen 10 Prozent nicht abgeschafft. Wir müssen über Maßnahmen für mehr Wachstum reden, aber nicht über leistungshemmende Steuererhöhungen.