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Faktencheck Meisterpflicht
(Quelle: pixabay)

Faktencheck | Meisterpflicht

Handwerksordnung wird reformiert

Für zwölf Handwerksberufe gilt in Zukunft wieder die Meisterpflicht. Hier der Faktencheck zur Reform der Handwerksordnung.

Faktencheck

  • Für welche zwölf Berufe wird die Meisterpflicht wieder eingeführt?

    Für diese zwölf Gewerke gilt in Zukunft wieder die Meisterpflicht:

    • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 
    • Betonstein- und Terrazzohersteller
    • Estrichleger 
    • Behälter- und Apparatebauer 
    • Parkettleger 
    • Rollladen- und Sonnenschutztechniker 
    • Drechsler und Holzspielzeugmacher
    • Böttcher
    • Glasveredler
    • Schilder- und Lichtreklamehersteller 
    • Raumausstatter 
    • Orgel- und Harmoniumbauer 
       
  • Was ist der Grund für die Wiedereinführung der Meisterpflicht für die zwölf Berufe?

    Es handelt sich dabei um Handwerke, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem wurden solche Handwerke berücksichtigt, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut gelten. Nach Überzeugung der Koalition ist der Meisterbrief die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft im Handwerk. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. 

  • Müssen Handwerker und Betriebe, die jetzt ohne Meisterbrief einen der genannten Berufe ausüben, die Prüfung nachholen?

    Nein. Bestehende Betriebe, die bis zum Jahresanfang 2020 nicht der Meisterpflicht unterlagen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. 

  • Warum wurde die Meisterpflicht für diese Berufe überhaupt abgeschafft?

    Im Jahr 2003 wurde in einer wirtschaftlich angespannten Lage die Handwerksordnung reformiert. Um neue Impulse für Unternehmensgründungen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben, wurde bei 53 von damals 94 zulassungspflichtigen Handwerken die Meisterpflicht abgeschafft. Für 41 Handwerke wie zum Beispiel Elektrotechniker, Klempner oder Bäcker blieb sie schon damals bestehen. 

  • Wie fiel die Entscheidung für die zwölf Berufe?

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Sommer 2019 einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführt, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine umfassende Anhörung stattgefunden. Nach Auswertung der Anhörungen hat sich die Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ auf die zwölf ausgewählten Berufe geeinigt.