Skip to main content
(Quelle: pa/Ulrich Baumgarten)

Das ändert sich ab 2019

2019 sind einige Änderungen in Kraft getreten: So steigen beispielsweise Mindestlohn und Kindergeld. Auch gesetzlich Krankenversicherte werden bei den Beiträgen entlastet. Hier Überblick der wichtigsten Neuregelungen.

Faktencheck

  • Kindergeld

    Vor allem Familien profitieren von den Änderungen. So wird das Kindergeld wird ab Juli 2019 um zehn Euro erhöht. 

  • Kinderfreibetrag

    Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde ab dem Jahr 2019 von 7428 auf 7620 Euro erhöht. Zudem steigt der Grundfreibetrag von 9000 auf 9168 Euro, ebenso erhöht sich der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen leicht. Auch gegen die „kalten Progression“ wurde etwas unternommen. Durch Verschiebungen im Einkommensteuertarif werden Lohnerhöhungen, die die Inflationsausgleichen sollen, nicht durch höhere Steuern „aufgefressen“. 

  • Kinderbetreuung

    Deutschlands Kitas sollen besser werden. Ab 2019 können die Länder dafür Mittel über das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz" erhalten. Bis 2022 fließen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder. Geld, das beispielsweise für längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten verwendet werden kann. 

  • Mütterente

    Zum Jahreswechsel wurde auch die Mütterrente deutlich ausgeweitet: Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. 

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber übernehmen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags. Nicht nur das: Sie finanzieren ab 2019 auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

  • Pflege

    Im Kampf gegen die akute Personalnot in Pflegeeinrichtungen hat der Bund ein Paket für 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege geschnürt. Für Pflegepatienten gilt: Taxifahrten zum Arzt sollen ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Auch für Angehörige, die zur Kur gehen wollen, soll es einfacher werden: Sie sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.

     

  • Mindestlohn

    Zum Jahresbeginn steigt der gesetzliche Mindestlohn - und zwar von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. Ab dem 1. Januar 2020 klettert er dann auf 9,35 Euro.

  • Teilzeit

    2019  wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.