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(Quelle: Unsplash.com/rawpixel)

Was steckt im Terminservicegesetz?

3 Fragen, 3 Antworten an Karin Maag

In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine bessere medizinische Versorgung von gesetzlich Versicherten ermöglichen soll - z.B. durch schnellere Termine beim Facharzt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, erklärt, worauf es mit beim Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ankommt.

Viele Patienten klagen darüber, dass sie in dringenden Fällen zu lange auf einen Arzttermin warten müssen. Wie wird die Wartezeit nun verringert?

Um Wartezeiten auf einen Arzttermin zu verkürzen, wollen wir gleich an mehreren Punkten ansetzen. Zunächst wollen wir die Terminservicestellen, die bereits heute dabei helfen, Patienten einen Termin beim Arzt zu vermitteln, ausbauen. Patienten in Akutfällen sollen künftig über diese Stelle einen direkten Termin - entweder in einer normalen Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz - vermittelt bekommen. Die Terminservicestelle sollen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 in Zukunft 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein. 

Die Wartezeiten auf einen Arzttermin wollen wir natürlich auch in den Fällen verringern, in denen kein akuter Bedarf besteht. Deshalb sollen diese Stellen künftig nicht nur Termine bei Fachärzten vermitteln, wenn man dafür eine Überweisung hat. Vielmehr sollen sie auch bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt unterstützen, der die Patienten dauerhaft versorgen kann. Eine Verbesserung des Zugangs zur medizinischen Versorgung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung wollen wir im Übrigen auch dadurch erreichen, dass wir die Mindestsprechstundenzeit bei Ärzten von 20 auf 25 Stunden erhöhen. 

Welche Vorteile bringt die elektronische Patientenakte, die es ab 2021 geben soll?

Mit dem neuen Gesetz schaffen wir endlich die Grundlage dafür, dass Patientinnen und Patienten auf ihre medizinischen Daten zugreifen zu können, wenn sie das wollen. Deshalb werden wir die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, ihren Versicherten spätestens ab dem Jahr 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutz muss natürlich gewährleistet sein.

Langfristig sollen Versicherte auch auf der elektronischen Patientenakte Informationen ablegen können, die sie für wichtig halten - beispielsweise medizinische Daten, die in einer Notsituation lebensrettend sein können, aber auch Befunde, Diagnosen oder Behandlungsberichte. Lebenswichtig kann aus unserer Sicht auch der Medikationsplan sein. Er informiert Patienten darüber, wann sie welche Medikamente einnehmen müssen. Und er hilft Ärzten, Medikationsfehler zu vermeiden – also Medikamente zu verschreiben, die sich mit anderen Arzneimitteln, die der Patient bereits nimmt, nicht vertragen. 

Mit der elektronischen Patientenakte wollen wir – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes  – zudem für eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Leistungsanbieter im Gesundheitssystem sorgen, indem wir die Datenübermittlung zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringern erleichtern.

Wie wird die Versorgung der Patienten auf dem Land verbessert?

Natürlich müssen auch die Menschen, die auf dem Land leben, medizinisch gut versorgt sein. Wir wollen Ärztinnen und Ärzte, die in solche wirtschaftlich schwachen Räume aussiedeln, mit regionalen Zuschlägen besser vergüten. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, die Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten in strukturschwachen Gebieten aufzuheben. Damit könnten sich Ärzte künftig auch in Bereichen niederlassen, in denen das bislang nicht mehr möglich war.

Weitere Chancen für eine bessere Versorgung auf dem Land sehen wir über das neue Gesetz hinaus auch in der Telemedizin. Gerade für immobile, ältere Patienten, hat sie den Vorteil, dass sie sich nicht mehr bei jeder Nachfrage oder Nachuntersuchung auf den Weg zu ihrem Arzt machen müssen. Vieles ist auch heute schon beispielsweise über eine Videosprechstunde möglich. 

Weiter sollte verhindert werden, dass Patienten für einen Termin beim Spezialisten lange warten oder weite Strecken zurücklegen müssen. Hier können wir Abhilfe schaffen, indem wir sogenannte Telekonsile konsequent nutzen. Das heißt, zur Beurteilung eines Befunds können behandelnde Ärzte beispielsweise Röntgen- und CT-Aufnahmen über das Internet Experten an einer Uniklinik vorlegen. Außerdem können wir uns gut vorstellen, dass mobile Arztpraxen geschaffen werden oder dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Praxen einrichten.