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(Quelle: Salvadore Brand)

Luczak: "Upskirting ist kein Kavaliersdelikt"

Jan-Marco Luczak im Kurz-Interview zum verbesserten Persönlichkeitsschutz

Der Bundestag stellt Upskirting, also das Fotografieren unter den Rock, und das Anfertigen und Verbreiten von Fotos Verstorbener unter Strafe. Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt, was sich jetzt ändert.

Herr Luczak, immer mehr Betroffene – vor allem Frauen – beklagen sich über „Schmuddelfotos“, die in aller Öffentlichkeit von ihnen geschossen und dann verbreitet wurden. Wie war die bisherige Gesetzeslage?

Jan-Marco Luczak: „Bisher konnte das Upskirting allenfalls nur als bloße Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies steht allerdings in keinem Verhältnis mehr zu den deutlich gestiegenen Fallzahlen und den Folgen, unter denen die Betroffenen leiden. Es ist traurig, aber leider notwendig geworden, nun auch strafrechtlich dagegen anzugehen. Upskirting ist kein Kavaliersdelikt.“

Welche Strafe droht jetzt?

Jan-Marco Luczak: „Bei diesen Taten wird die Intimsphäre von Frauen schwerwiegend verletzt. Solche Übergriffe sind für die Opfer demütigend und oft mit weit reichenden psychischen Folgen verbunden. Der Täter handelt in aller Regel aus sexueller Motivation und die Opfer werden zu einem Lustobjekt degradiert. Deswegen haben wir als Union darauf gedrungen, dass solche Taten als Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung geahndet werden. Damit droht den Tätern nun  eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Dasselbe Strafmaß gilt dann übrigens künftig, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Auch dafür haben wir uns als Union stark gemacht. “

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, solche Fotos zu unterlassen…

Jan-Marco Luczak: „Ja, das sollte es. Und dennoch ist es leider auch hier notwendig geworden, neben einer klaren gesellschaftlichen Ächtung, strafrechtlich dagegen vorzugehen. Es darf nicht sein, dass Schaulustige bei Unfällen derartige furchtbare Fotos oder Videoaufnahmen machen und diese dann über soziale Netzwerke verbreiten. Das verletzt die Würde der Opfer, auch über den Tod hinaus.“