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(Quelle: Salvadore Brand)

Weinberg: Finanzielle Sicherheit für Familien

Marcus Weinberg über die Verlängerung der Lohnfortzahlung

Viele Mütter und Väter müssen sich seit Beginn der Corona-Krise zu Hause selbst um ihre Kinder kümmern. Um Verdienstausfälle auszugleichen, erhalten die Eltern als Entschädigung eine Lohnfortzahlung. Die hat der Bundestag jetzt verlängert.

Herr Weinberg, warum musste die Lohnfortzahlung für Eltern verlängert werden?

Marcus Weinberg: „Grundsätzlich sollen alle Eltern, die wegen behördlich angeordneter Schließung von Kitas oder Schulen ihrer Kinder nicht arbeiten können, den dadurch entstandenen Verdienstausfall entschädigt bekommen. Jetzt öffnen viele der Einrichtungen wieder schrittweise ihre Pforten – aber oft nur für einzelne Tage in der Woche. Die Eltern müssen also oftmals weiterhin selbst ihre Kinder betreuen. Mit der Verlängerung der Lohnfortzahlung schaffen wir finanzielle Sicherheit für Familien.“

Wie viel Entschädigung steht den Eltern damit zu?

Weinberg: „Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung weiten wir jetzt von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Elternteil aus, der sich um Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren kümmert. Damit besteht insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter; für alleinerziehende Elternteile bis zu 20 Wochen. Dieser Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden – schließlich gibt es bei den meisten Kitas und Schulen noch immer Teilschließungen. Hier ist nun eine Verteilung der Entschädigungsleistung über mehrere Monate – oder innerhalb eines Monats auf mehrere Tage – möglich.“

Gibt es weitere Neuerungen?

Weinberg: „Eltern von behinderten Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen – oder generell all jene, die für hilfebedürfte Personen die Verantwortung tragen – stehen momentan noch einmal vor besonders großen Herausforderungen. Ihre Kinder haben besondere Ansprüche. Die Tagesförderstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen sind aber in der Regel momentan ebenfalls geschlossen. Aus diesem Grund haben wir bei der Verlängerung der Entschädigung sichergestellt, dass eine Lohnfortzahlung auch Eltern von hilfebedürftigen erwachsenen Kindern mit einer Behinderung zusteht, und zwar unabhängig von deren Alter. Bislang gilt die Regelung nur für behinderte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.“