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(Quelle: Gero Storjohann, MdB)

"Der Petitionsausschuss ist das Original für Bürgerbeteiligung"

Zum Thema Petitionen drei Fragen an Gero Storjohann

"Sollen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages um ein Anliegen kümmern, so kann dies nur beim Petitionsausschuss garantiert werden", erklärt Gero Storjohann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen, im Kurzinterview. Nur dort zähle jede Stimme und jeder Unterstützer. Und nur von dort gebe es garantiert eine Antwort.

Herr Storjohann, wie starte ich erfolgreich eine Petition beim Deutschen Bundestag?

Gero Storjohann: Das geht ganz einfach. Jedermann hat nach Artikel 17 Grundgesetz das Recht, sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag zu wenden. Auf welchem Wege ist ganz egal. Ein handgeschriebener oder gedruckter Brief – mit Namen und Adresse - wird genauso bearbeitet wie eine online eingereichte Eingabe unter: www.epetition.bundestag.de

Einige der Zuschriften können sofort durch Rat oder Hilfestellungen vom Ausschussdienst erledigt werden. In allen anderen Fällen erfolgen Ermittlungen zum Sachverhalt. Dazu werden die zuständigen Bundesministerien oder Behörden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Reicht das nicht aus und Fragen bleiben offen, treffen sich die Abgeordneten zu Gesprächen mit Vertretern der zuständigen Regierungsstellen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild zu verschaffen. Nach alledem gibt es eine Neubewertung des Sachverhaltes. Hier kann das Urteil des Petitionsausschusses ganz unterschiedlich ausfallen. Das beste Votum ist ein Abschluss des Verfahrens, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen werden konnte. Der Petitionsausschuss kann aber genauso auch Anliegen an die Bundesregierung überweisen, weil sie in Gesetzgebung einbezogen werden soll, oder eine Abhilfe im konkreten Einzelfall dringend notwendig ist. Die unterschiedlichen Voten kann man in den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses online nachlesen. 

Private Portale gibt es viele. Warum sollte ich mich an den Deutschen Bundestag wenden? 

Egal, was private Anbieter wie change.org oder openpetition.de ankündigen: Tatsache ist, dass nur bei Petitionen im Deutschen Bundestag der Zugang zu den Abgeordneten garantiert ist. Nur hier ist vorgeschrieben, dass die Bundesregierung zu einem Anliegen Auskunft erteilen muss. Bei privaten Betreibern geht es vornehmlich um Kampagnen und viel Lärm im Netz. Aber wird den einzelnen Sachverhalten auch nachgegangen? Wer steckt hinter den Portalen und finanziert sie? Wo landen meine Daten? Sind die Unterstützerzahlen echt, oder vielleicht digital erzeugt? 

Kurzum: Sollen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages um ein Anliegen kümmern, so kann dies nur beim Petitionsausschuss garantiert werden. Er ist das Original für Bürgerbeteiligung. Hier zählen jede Stimme und jeder Unterstützer. Von dort gibt es garantiert eine Antwort. Darauf ist Verlass!

Was sollte sich im parlamentarischen Petitionswesen ändern? Aber was muss auch so bleiben? 

Ein Problem ist die lange Dauer der Petitionsverfahren. Wir arbeiten deshalb an Lösungen für schnellere Abläufe und verkürzte Bearbeitungszeiten. Das ist bei der Größe des Ausschusses und dem umfangreichen Beratungsbedarf der einzelnen Fraktionen eine große Herausforderung. 

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der immer stärker genutzte Online-Zugang technisch vereinfacht und anwenderfreundlicher umgebaut wird. Auch Kinder und Jugendliche sollen problemlos eine Petition starten können.

Zuletzt: losgelöst von der Schnelllebigkeit der heutigen Zeit, ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein verlässlicher Partner für das Jedermannsrecht aus Artikel 17 Grundgesetzt. Er wahrt die Gleichheit von Petitionen, unabhängig von tagespolitischer Aktualität und Zahl der Unterstützer. Das muss so bleiben!