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"AfD zieht keine Grenze zu Rechtsextremismus"

Michael Grosse-Brömer über die AfD und den Verfassungsschutz. Soll die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Das wird nach den Ausschreitungen in Chemnitz gefordert. Michael Grosse-Brömer, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag plädiert für eine Überwachung einzelner Parteimitglieder der AfD.

Herr Grosse-Brömer, sollte die AfD vom Verfassungsschutz überwacht werden?

Dafür gibt es klare rechtliche Vorgaben. Was man feststellen kann ist, dass nach Chemnitz die bürgerliche Fassade der AfD eindeutig Risse bekommen hat. Was aber konkret daraus resultiert, müssen nun die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz bewerten. 

Sie wollen sich nicht festlegen.

Die Frage, ob eine Partei von den Behörden beobachtet oder überwacht werden muss, kann man nicht nach politischer Opportunität beantworten. Sondern nur nach den gesetzlichen Grundlagen. Da ist mein Vertrauen in die Behörden groß. Eine Partei als Ganzes zu überwachen, ist
verfassungsrechtlich problematisch. Wenn, dann dürfte es um Teile der Partei oder um Personen gehen. So wie jetzt in Bremen, wo die AfD-Jugendorganisation ins Visier genommen wird. 

Hat sich denn aus ihrer Sicht die AfD radikalisiert?

In Chemnitz haben wir gesehen, dass einzelne Abgeordnete an der Seite von Pegida und von Demonstranten marschiert sind, die den Hitler-Gruß gezeigt haben. Ohne, das sich die Parteispitze davon klar distanziert hat. Für mich ist klar, dass die Afd keine eindeutige Grenzziehung mehr zum Rechtextremismus aufweist. Das muss jeder wissen, der die Partei wählt.

Wenn dem so ist, was folgern Sie daraus?

Die AfD ist politisch zu bekämpfen. Wir werden auch deren Repräsentanten im Bundestag jetzt auffordern, endlich klar Stellung zu beziehen und sich zu erklären. Da höre ich von Herrn Gauland und von Frau Weidel nichts.