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(Quelle: Unsplash)

Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik rechtssicher und verlässlich gestalten

Koalition beschließt GAP-Gesetze im Bundestag

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 beschließen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie der zuständige Berichterstatter, Hermann Färber:

Albert Stegemann: „Zentral für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, dass wir die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland nicht durch eine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens gefährden. Denn ein rechtzeitiger Abschluss der Trilogverhandlungen ist nicht in Sicht. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen aber Planungssicherheit und keine taktischen Spielchen. Daher haben wir im Bundestag beschlossen, dass die Ausgestaltung der GAP-Gesetze nach einem erfolgreichen Trilog entsprechend angepasst werden können. Denn wir können keine nationalen Grundsätze oder Verpflichtungen beschließen, die anschließend nicht EU-konform sind.

Wichtig ist uns als Unionsfraktion, dass die Ausgestaltung der dann noch zu konkretisierenden Anforderungen und Verpflichtungen, insbesondere die Öko-Regelungen sowie die GLÖZ-Standards, von möglichst allen Landwirten erfüllbar und die finanziellen Mittel damit abrufbar sind. Dies gilt unter anderem für die Grünlandbewirtschaftung, die einen hohen Umweltnutzen hat und bisher nicht explizit in den Regelungen aufgenommen ist.“

Hermann Färber: „Die neue Gemeinsame Agrarpolitik wird zumindest einige bürokratische Vereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe bringen. So wird erwartet, dass sich durch Nutzung des neuen Flächenmonitoringsystems die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen durch die Verwaltung halbieren werden und gleichzeitig die Prävention gestärkt wird, weil der Landwirt durch das Flächenmonitoring Hinweise auf eventuelle Unstimmigkeiten erhält und so die Möglichkeit der Nachbesserung bekommt. Es wird auch keine Sanktionierung mehr von Verstößen mit keiner oder nur geringer Bedeutung bei der Konditionalität geben.

Gleichwohl aber muss gesagt werden, dass sich mit der neuen GAP ein wirklicher Systemwechsel vollzieht, der die Direktzahlungen an 10 wesentliche GLÖZ-Standards bindet und gleichzeitig 25 Prozent der Finanzmittel in der 1. Säule für die Öko-Regelungen bereitstellt. Das bedeutet für unsere Landwirtinnen und Landwirte eine deutliche Senkung der Direktzahlungen pro Hektar von 250 Euro auf 150 Euro. Und deshalb erwarten wir, dass die Öko-Regelungen nicht nur praxistauglich sind und den gewünschten finanziellen Anreiz bieten, sondern keinesfalls mit den Agrarumweltprogrammen der Länder in der 2. Säule konkurrieren – denn auch diese Mittel benötigen die bäuerlichen Betriebe für ihre ökologische Leistungen und sie können nicht doppelt ausgezahlt werden.“