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(Quelle: Ján Jakub Naništa on Unsplash)

Wohnungseigentumsgesetz für die Zukunft fit gemacht

Union stärkt Eigentümerrechte und sorgt für mehr Verbraucherschutz

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich heute auf eine Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes geeinigt. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

Dr. Jan-Marco Luczak: "Beim Wohnungseigentumsgesetz haben wir endlich den Durchbruch für eine grundlegende Reform geschafft. Wohnungseigentümergemeinschaften werden künftig handlungsfähiger sein und die notwendigen Investitionen in altersgerechten Umbau oder den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos leichter beschließen können. Mit dieser Novelle machen wir das angestaubte Wohnungseigentumsgesetz fit für die Zukunft.

Für uns als Union war es im Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig, dass die Rechte der Eigentümer gewahrt bleiben. Zwar brauchen wir starke und handlungsfähige Verwalter, aber am Ende müssen die Eigentümer bei der Wohnungsverarbeitung den Hut aufbehalten. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass über teure und bedeutsame Angelegenheiten immer die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter.

Die Investition in eine Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen die größte Investition in ihrem Leben. Sie sollen daher sicher sein können, dass ihr Eigentum gut verwaltet wird. Wir haben daher sichergestellt, dass Verwalter eine gute Arbeit abliefern. Zukünftig hat daher jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse mitbringt. Dies wird die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich steigern und unqualifizierte Verwalter oder gar schwarze Schafe aus dem Markt drängen."

Sebastian Steineke: "Als Union konnten wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen deutliche Verbesserungen gegenüber dem vom SPD-geführten Justizministerium vorgelegten Referentenentwurf durchsetzen. Künftig unterliegen bauliche Veränderungen keiner Einstimmigkeit mehr, sondern einem Quorum von zwei Dritteln. Damit wollen wir den massiven Modernisierungsstau in Wohnungseigentumsanlagen bei gleichzeitiger Vermeidung von Verdrängungseffekten auflösen. Die Innenvollmacht des Verwalters wurde gegenüber dem Gesetzentwurf auf ein angemessenes Maß begrenzt."