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Wirtschaftsstandort stärken – Union fordert bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Bundestag debattiert über Fondsstandortgesetz

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Darin sollen die Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Entbürokratisierung für Fondsverwalter, die Digitalisierung der Aufsicht und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds gestärkt werden. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tankred Schipanski, und der Berichterstatter für das Thema Startups der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Marc Biadacz:

Tankred Schipanski: „Startups sind das Rückgrat unseres zukünftigen Wohlstandes. Denn nur mit neuen innovativen Ideen kann der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stark bleiben. Dafür brauchen wir gute Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer. Neben der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie und der deutschen Unterschrift beim ‚Digital Day 2021‘, der eine Startup-Gründung innerhalb eines Tages ermöglichen soll, wollen wir mit dem Fondsstandortgesetz auch die Rahmenbedingungen für Gehälter, Entbürokratisierung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Das Gesetz geht hier in die richtige Richtung, wir müssen aber in den Detailfragen mehr erreichen und mutiger sein. So sollten nicht nur jüngere Startups, sondern auch solche, die bereits älter als zehn Jahre sind, von den Regeln für alle Startups profitieren können.“

Marc Biadacz: „Praxistaugliche Regelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind entscheidend für den Startup-Standort Deutschland, um im internationalen ‚War for Talents‘ zu bestehen. Junge Unternehmen und Startups können naturgemäß keine hohen Gehälter zahlen und bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher Anteile am Unternehmen an. Dem sollten steuerliche Hürden nicht entgegenstehen. Es ist gut, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt hat. Allerdings ist da noch viel Luft nach oben. Es reicht nicht aus, nur den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen weiter anzuheben – das wäre ein Tropfen auf dem heißen Stein. Um wirklich etwas zu verändern, darf es eine Besteuerung der übertragenen Unternehmensanteile frühestens nach 15 Jahren geben. Auch die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel gehört auf den Prüfstand. Wir setzen uns dafür ein, eine Besteuerung, ohne dass Einkünfte zugeflossen sind, abzumildern. Die vorgesehenen Regelungen müssen außerdem auf praxisrelevante Beteiligungsformen wie mittelbare Anteile und Anteilsoptionen ausgeweitet werden. In den weiteren parlamentarischen Beratungen werden wir uns dafür einsetzen.“