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Wir zeigen der skandalgebeutelten Schlachtindustrie die Grenzen auf

Arbeitsschutzkontrollgesetz stärkt den fairen Wettbewerb in der Branche

Der Deutsche Bundestag hat heute das Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischwirtschaft beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Uwe Schummer:

„Mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kerngeschäft der Fleischindustrie sowie einer vorgeschriebenen verstärkten Kontrolldichte zeigen wir der skandalgebeutelten Schlachtindustrie die Grenzen auf. Wir verfügen damit über ein effektives Instrumentarium, mit dem wir die unerträglichen Zustände in den deutschen Schlachthöfen sehr schnell beenden können. Wer die von uns grundsätzlich gewollten unternehmerischen Freiheiten nicht für fairen und kreativen Wettbewerb nutzt, sondern für die systematische Umgehung des Rechts und schäbigste Ausbeutung von Beschäftigten missbraucht, weiß jetzt, dass die Konsequenzen auf den Fuß folgen. Das ist Soziale Marktwirtschaft.       

In den parlamentarischen Beratungen konnten wir noch deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf umsetzen. Besonders wichtig war es uns, dass die in keiner Weise in die Skandale involvierten handwerklichen Fleischereien nicht von den Maßnahmen erfasst werden. Das ist jetzt weitestgehend der Fall. Betriebe in der Fleischverarbeitung, die aufgrund von saisonbedingten Auftragsspitzen in besonderer Weise auf Flexibilität beim Arbeitseinsatz angewiesen sind, können - anders als die Schlachthöfe – in Spitzenzeiten auf Leiharbeit zurückgreifen, wenn dieses unter Beteiligung ihres Arbeitgeberverbandes tarifvertraglich vereinbart wurde. Arbeitgeber und Beschäftigte der Branche sind aufgefordert, dieses als Chance für ein gutes sozialpartnerschaftliches Miteinander zum Wohle aller Beteiligten zu begreifen und jetzt schnell in konstruktive Tarifverhandlungen einzusteigen. Dabei kann auch auf rund 60 bereits bestehende Tarifverträge in der Branche aufgebaut werden.“