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(Quelle: picture alliance/dpa)

Wir schaffen eine soziale digitale Marktwirtschaft

10. GWB-Novelle beschlossen

Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung die Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Hierzu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: "Mit der Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) machen wir die soziale Marktwirtschaft fit für das digitale Zeitalter. Ziel der Reform ist die Regulierung digitaler Plattformen. Dabei wollen wir diese Plattformen nicht vernichten, sondern an faire Spielregeln binden.

Schiedsrichter und Mitspieler zur gleichen Zeit – Plattformunternehmen haben in der Vergangenheit diese Doppelrolle oft genug nicht im Sinne eines fairen Wettbewerbs ausgestaltet. Deshalb verbieten wir beispielsweise Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung die Bevorzugung eigener Produkte. Im Gegensatz zu den ersten Entwürfen eines Digital Markets Act ist die Regelung des GWB wesentlich zukunfts- und technologieoffener. Denn wir beschreiben die Verbotstatbestände nicht bloß mit Beispielen, sondern haben zusätzlich abstrakte Rechtsnormen formuliert. Diese können auch auf noch nicht absehbare Entwicklungen der digitalen Welt angewandt werden."

Hansjörg Durz: "Nach jahrelanger intensiver Debatte sind wir nun am Ziel: Als erstes Parlament der Welt werden wir das Wettbewerbsrecht an die Herausforderungen der digitalen Welt anpassen. Der Machtfülle digitaler Tech-Giganten setzen wir deutliche Grenzen. Nicht sie, sondern der Gesetzgeber gibt die Regeln für Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb im Netz vor. Damit schaffen wir eine Soziale Digitale Marktwirtschaft. Gleichzeitig lassen wir genug Spielraum, um die Innovationskraft der Plattformökonomie zu erhalten.

Wenige digitale Plattformen sind der Flaschenhals für die Kommunikation zwischen Menschen und den Austausch von Gütern. Die Coronakrise hat die Systemrelevanz dieser Plattformen eindrucksvoll bestätigt. In vielen Fällen ist das Verhalten der Plattformen nicht vereinbar mit einem fairen Wettbewerb und verhindert Innovationen. Beispielsweise kann künftig die ausschließliche Vorinstallation unternehmenseigener Apps und Angebote auf Endgeräten untersagt werden. Zudem kann betroffenen Unternehmen untersagt werden, die Nutzung eines Dienstes von der Nutzung weiterer Dienste des Unternehmens abhängig zu machen.

Ich freue mich, dass wir uns auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auf eine Rechtswegverkürzung einigen konnten. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei die Verkürzung der Verfahrensdauer. Nur so kann die Rechtsprechung mit der dynamischen Entwicklung von digitalen Märkten Schritt halten. Die Reform darf schließlich nicht nur auf den Schreibtischen von Rechtsgelehrten ankommen – sondern auch auf den Endgeräten der Bürger.“