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(Quelle: picture alliance/Paul Zinken/dpa)

Wir legen kriminellen Plattformbetreibern das Handwerk

Mit der Anpassung strafrechtlicher Regelungen machen wir klar: Recht und Gesetz gelten – sowohl real als auch digital

Der Deutsche Bundestag debattiert am kommenden Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Waffen, Drogen oder Kinderpornografie sind im Internet mit ein paar Klicks frei verfügbar. Das ist für uns als Union nicht akzeptabel. Diejenigen, die solche Handelsplattformen betreiben, nehmen wir daher jetzt konsequent in die Verantwortung. Mit dem neuen Gesetz werden Strafbarkeitslücken geschlossen, denn auch im Netz darf es keinen Freibrief für kriminelle Machenschaften geben. Das gilt vor allem auch für die Betreiber von Kinderpornografie-Plattformen. Deswegen haben wir mit dem Gesetz einen Verbrechenstatbestand für Plattformen durchgesetzt, auf denen mit Wissen und Willen des Betreibers unter anderem Kinderpornografie gehandelt oder getauscht wird. Wer sich an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergeht, verdient kein Pardon - egal ob als Haupttäter, Gehilfe oder Wegbereiter. Mit dem Gesetz verbessern wir damit auch den Schutz unserer Kinder. Die Kultur der Straflosigkeit von Mitwissern wird nun endlich gebrochen.“

Ingmar Jung: „Was analog verboten ist, darf digital nicht erlaubt sein. Kriminelle Straftäter besorgen sich ihre Waffen in der Regel auf einschlägigen Plattformen im Dark- oder sogar im Clearnet. Mit dem neuen Straftatbestand reagieren wir auf die Möglichkeiten Krimineller, die sich das Internet für ihre Machenschaften zu Nutze machen.

Durch die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung bei dem Verdacht des gewerbs- oder bandenmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen oder der gezielten Förderung von Verbrechen, wie z.B. Auftragsmorden, geben wir den Ermittlungsbehörden außerdem effektive Instrumente zur Strafverfolgung an die Hand. Ein entschlossenes Vorgehen der Strafjustiz, um die Straflosigkeit der Täter zu beseitigen und Verbrechen wie den Menschenhandel zu einer Aktivität mit hohem Risiko und niedrigem Profit zu machen – das ist unser Ziel.“