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(Quelle: Tobias Koch)

Will die Bundesregierung die Bürokratiekostenbelastung wegdefinieren?

Ampel kommt bei Bürokratieabbau nicht voran

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) stellt der Ampel-Koalition für ihr erstes Jahr ein schlechtes Zwischenzeugnis aus. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sind um 63 Prozent gestiegen und der Bürokratieabbau kommt nicht voran. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Wenn man ein schlechtes Zwischenzeugnis bekommt, kann man entweder an der Verbesserung seiner Leistungen arbeiten oder versuchen, die Beurteilungsmaßstäbe zu verwässern. Die Koalition scheint sich für den zweiten Weg entscheiden zu wollen. Der NKR stellt nüchtern fest, dass durch Gesetze der Ampel der Erfüllungsaufwand für Unternehmen um satte 6,7 Milliarden Euro oder 63 Prozent gestiegen ist. Auch wenn der größte Teil davon (5,6 Milliarden Euro) auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen sei, ‚geht der Trend in die falsche Richtung‘, so der NKR (S.4). 

Statt nun aber daran zu arbeiten, die in Euro und Cent auf Bürger und Unternehmen durchschlagende bürokratische Belastung durch neue Ampelgesetze zu senken und den immensen Aufwuchs der letzten Monate durch Entlastungen anderswo auszugleichen, will die Bundesregierung künftig offenbar echte Kostenbelastungen gegen ‚gefühlten‘ Nutzen aufrechnen. Das wäre das Ende der objektiven Bürokratiekostenmessung durch den NKR. Hier droht die Schleifung des zentralen Instruments für den Bürokratieabbau. 

Gute Gesetzgebung hat laut NKR auch mit der Einhaltung der Verfahrensregeln zu tun. Gut, dass andere Fraktionen und auch das Bundesjustizministerium die Kritik der Union an der Bundesregierung teilten, weil sie Auskünfte über die Einhaltung ihrer Gesetzgebungsregeln verweigert hatte mit der Begründung, dass die ‚Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und deren Umsetzung den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung‘ beträfen (BT Drucksache 20/4405). Das ist gerade bei längst abgeschlossenen Vorhaben, nach denen wir gefragt hatten, natürlich Unsinn und muss im Zweifel beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden.“