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Fishing
(Quelle: Foto: Isabela Kronemberger on Unsplash)

Wettbewerbsgleichheit für deutsche Krabbenfischer

Gemeinsamer Einsatz führt zur Verdoppelung der Fördersätze

Zur Anpassung und Verlängerung der Überbrückungshilfen für befristete Stilllegungen in der Krabbenfischerei infolge der Covid-19-Pandemie ab dem 1. Juli bis 1. September 2020 erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann und der Berichterstatter Michael von Abercron:

Gitta Connemann: „Die Fischerei ist systemrelevant, da sie zur Deckung des Eiweißbedarfs beiträgt. Seit dem Lockdown liegen die Schiffe im Hafen, die Verarbeitungs- und Vertriebswege wurden dementsprechend gekappt. Um die Folgen dieser Beschränkungen abzufedern, hatte die EU mehrere Fördertöpfe geöffnet. Die Überbrückungshilfen würden aber regulär am 30. Juni 2020 enden. Zwar hat sich in manchen Frischfischbereichen die Situation entspannt. Aber gerade die Krabbenfischer sind weiter auf die Überbrückungshilfen angewiesen. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit den Fischern und ihren Verbänden zum einen für eine Verlängerung eingesetzt. Und zum anderen haben wir uns mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an den Verhandlungstisch gesetzt, um eine Erhöhung der Prämien zu erreichen. Fest steht: Die deutschen Fischer benötigen dieselben Wettbewerbsbedingungen wie ihre europäischen Nachbarn. Aus diesem Grund werden die Hilfen für Krabbenfischer umgehend verdoppelt. Je nach Kuttergröße können die Betriebe für maximal 30 Tage Liegezeit zwischen 400 bis 600 Euro täglich erhalten. Auf Wunsch einiger Küstenländer bleibt es bei einer Aufteilbarkeit von drei mal zehn Tage-Blöcken. Damit wollen wir die Krabbenfischerei stützen. Denn was wären unsere Küsten ohne ihre Kutter und ihre Produkte? Arm dran“.

Michael von Abercron: „Unsere Fischereibetriebe haben bereits mit Fangquotenregelungen, Klimawandel und Fanggebietsverlusten schwer zu kämpfen. Durch die Auswirkungen der Pandemie sehen sich viele Familienbetriebe nun in ihrer Existenz bedroht. Insbesondere die Krabbenfischer sind nach wie vor von erheblichen Absatzschwierigkeiten betroffen, da sie die Schälkapazitäten in Marokko nicht nutzen können. Die Verdoppelung der Corona-Hilfen mildert die entstandenen Härten und schafft die von den Betrieben zurecht geforderte Wettbewerbsgerechtigkeit mit den in den gleichen Häfen liegenden Berufskollegen aus benachbarten EU-Mitgliedstaaten. Dafür haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Nachdruck eingesetzt.“