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(Quelle: unsplash.com)

Weniger Schutz und mehr Rechtsunsicherheit

Länder werden beim Infektionsschutz alleingelassen – Übergangsfrist läuft ab

Am 2. April 2022 läuft die Frist für die Länder aus, in der sie noch die Maßnahmen nach den Übergangsregelungen des Infektionsschutzgesetzes anwenden konnten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller, und der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge:

Sepp Müller: „Das Ende der Übergangsfrist im halbgaren Infektionsschutzgesetz der Ampel kommt zur Unzeit – nämlich zu einer Zeit, in der die Zahl der Neuinfektionen sich immer noch auf Rekordniveau bewegt. Der Wegfall der Maskenpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens ist bei solch hohen Inzidenzen verantwortungslos. Die ungebremste Durchseuchung der Bevölkerung zeichnet sich ab – was hauptsächlich der FDP zu verdanken ist. Wenn die Ampel konsequent wäre, müsste sie auch die Isolations- und Quarantäneregeln entschärfen. Denn die Krankenhäuser sind nicht deshalb überlastet, weil die Betten knapp würden, sondern weil coronabedingt allerorten das Personal ausfällt..“

Tino Sorge: „Die Länder müssen jetzt die Suppe auslöffeln, die ihnen die Minister Buschmann und Lauterbach eingebrockt haben. Niemand weiß, unter welchen Voraussetzungen die Hotspot-Regelungen gelten sollen. Mecklenburg-Vorpommern erklärt sich komplett zum Hotspot, in Baden-Württemberg soll es keinen einzigen geben. Die völlig unbestimmten Formulierungen im neuen Infektionsschutzgesetz lassen riesige Spielräume zu, die von Justiz- und Gesundheitsministerium auch noch gegensätzlich interpretiert werden. Es entsteht exakt der Flickenteppich, vor dem die Union bei der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt hat.“